Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.06.2019 die schulische Notwendigkeit für weitere sieben Klassenräume an der Elisabethschule Vechta festgestellt. Der Bedarf soll zunächst durch die weitere Nutzung der Klassenräume in der Ludgerus-Schule und durch Bereitstellen weiterer Container abgedeckt werden.
Die Elisabethschule Vechta hat am 20.09.2019 auf die weitere Entwicklung der Schülerzahlen und die Entwicklung des Raumbedarfs hingewiesen.
Diese Entwicklung wird von der Verwaltung in der Sitzung näher erläutert.
Im Gesamtergebnis werden nicht, wie im Juni 2019 ermittelt, sieben weitere Klassenräume benötigt, sondern zehn.
Dieser zusätzliche Raumbedarf wird an beiden Standorten (Vechta und Lohne) zu baulichen Veränderungen führen.
Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, sind grundsätzlich zwei verschiedene Umsetzungsvarianten vorstellbar:
Variante A: Erweiterung des Schwerpunktes „Förderbedarf Geistige Entwicklung“ am Standort Vechta unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgesehenen Auslaufens des Förderschwerpunktes „Lernen“ und Fortführung und Weiterentwicklung des Förderschwerpunktes „Sprache“ und „Auslaufen“ des Schwerpunktes „Lernen“ am Standort Lohne.
Variante B: Teilung des Schwerpunktes „Geistige Entwicklung“ in einen Primar- und einen Sekundarbereich an den Standorten Vechta und Lohne, Fortführung des Schwerpunktes „Sprache“ am Standort Lohne und Auslaufen des Förderschwerpunktes „Lernen“ an beiden Standorten.
Der Ausschuss soll in seiner Sitzung zunächst über die schulische Notwendigkeit des beantragten zusätzlichen Raumbedarfs beraten sowie Kriterien für die Auswahl einer Umsetzungsvariante definieren und über das Verfahren und die zeitliche Abfolge der Variantenauswahl beraten.
„Die schulische Notwendigkeit des von der Elisabethschule im o.a. Antrag dargestellten mittelfristigen Raumbedarfs wird anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der in der Ausschusssitzung aufgezeigten Kriterien die Vor- und Nachteile der beiden in der Sachdarstellung genannten Varianten aufzuzeigen und die Entscheidung über die Umsetzung beider Varianten vorzubereiten. Bei der Vorbereitung der Auswahlentscheidung ist die Schulleitung zu beteiligen.“