Betreff
Zuschuss an die katholische Erwachsenenbildung (KEB) (796/2020)
Vorlage
796/2020
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Vechta zahlt seit 2003 einen jährlichen Gesamtzuschuss an die Erwachsenenbildungseinrichtungen im Landkreis Vechta in Höhe von insgesamt 80.000 €.

Neben der Kreisvolkhochschule Vechta e.V. erhält die Arbeitsgemeinschaft für Katholische Erwachsenenbildung (KEB) davon einen jährlichen Betrag in Höhe von 43.000 €. In seiner Sitzung am 08.06.2017 beschloss der Kreistag die Weitergewährung des o.g. Zuschusses für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019.

 

Mit Schreiben vom 25.10.2019 beantragt die Arbeitsgemeinschaft für Katholische Erwachsenenbildung für die Jahre 2020 bis 2022 die Weitergewährung des Zuschusses in unveränderter Höhe von 43.000 €.

Der Antrag, der Haushaltsplan 2020 und Angaben über geleistete Unterrichtsstunden sind beigefügt (Anlage).

 


„Dem Kreistag wird empfohlen, der Arbeitsgemeinschaft für Katholische Erwachsenenbildung für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 43.000 € zu gewähren.“


 

Finanzielle Auswirkungen: x ja nein

 

 

Teilhaushalt: 50                 

Produkt (PSP/KST): 50.00.273001               

 

Investition:                               ja     x nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

     129.000,-- €

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     43.000,-- €

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

./.

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

./.

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit  43.000,00 €                                   im Haushaltsjahr: 2020

     nein