Nach § 4 i. V. m. § 183 c Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
ermöglichen die öffentlichen Schulen ab dem Schuljahr 2013/14 allen
Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang
und sind damit inklusive Schulen. Um alle Schulen im Sekundarbereich I entsprechend
baulich herzurichten und auszustatten gewährt das NSchG eine Übergangsfrist bis
zum 31.07.2018.
Dies gilt jedoch nur, soweit jede Schülerin und jeder Schüler mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eine inklusive Schule als sogenannte
Schwerpunktschule unter zumutbaren Bedingungen erreichen kann.
Zum Schuljahr 2013/14 ist für den Landkreis Vechta das Gymnasium Lohne
als Schwerpunktschule bestimmt worden, da dieses seinerzeit bereits einen
barrierefreien und gleichberechtigten Zugang gewährte.
Auf Antrag kann die Genehmigung zur Weiterführung inklusiver
Schwerpunktschulen bis zum 31.07.2024 von der Niedersächsischen
Landesschulbehörde eingeholt werden.
Der Landkreis hat bereits inklusive Baumaßnahmen ergriffen; eine vollständige Umsetzung ist aber noch nicht erfolgt. Deshalb ist beabsichtigt, einen Verlängerungsantrag bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu stellen.