Betreff
Weiterführung inklusive Schwerpunktschule
Vorlage
407/2018
Aktenzeichen
401510
Art
Mitteilungsvorlage

Nach § 4 i. V. m. § 183 c Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) ermöglichen die öffentlichen Schulen ab dem Schuljahr 2013/14 allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Um alle Schulen im Sekundarbereich I entsprechend baulich herzurichten und auszustatten gewährt das NSchG eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2018.

Dies gilt jedoch nur, soweit jede Schülerin und jeder Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eine inklusive Schule als sogenannte Schwerpunktschule unter zumutbaren Bedingungen erreichen kann.

Zum Schuljahr 2013/14 ist für den Landkreis Vechta das Gymnasium Lohne als Schwerpunktschule bestimmt worden, da dieses seinerzeit bereits einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang gewährte.

Auf Antrag kann die Genehmigung zur Weiterführung inklusiver Schwerpunktschulen bis zum 31.07.2024 von der Niedersächsischen Landesschulbehörde eingeholt werden.

Der Landkreis hat bereits inklusive Baumaßnahmen ergriffen; eine vollständige Umsetzung ist aber noch nicht erfolgt. Deshalb ist beabsichtigt, einen Verlängerungsantrag bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu stellen.