Betreff
Entwicklung der Kindertagespflege im Landkreis Vechta (404/2018)
Vorlage
404/2018
Art
Beschlussvorlage

a)    Werben und qualifizieren von Tagespflegepersonen

Es ist wichtig, ausreichend Tagespflegepersonen zu akquirieren und für die verantwortungsvolle Aufgabe zu qualifizieren. Das Bildungswerk Dammer Berge, das diese Aufgabe für die Südkreiskommunen wahrnimmt, stellt diesbezüglich seine Arbeit vor.

 

b)    Weiterqualifizierung von Tagespflegepersonen

Zum 01.08.2016 ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege“ des Landes in Kraft getreten.

Ziel des Landes ist es, mit dieser Richtlinie eine höhere pädagogische Ausbildung in die Kindertagespflege zu bringen.

Um das Interesse der Tagespflegepersonen an einer Weiterqualifizierung abschätzen zu können, hat der Landkreis Vechta bei allen aktiven Tagespflegepersonen, die für eine Weiterqualifizierung in Frage kommen würden, eine Umfrage durchgeführt.

In dieser Umfrageaktion wurden neben dem Interesse an einer Weiterqualifizierung, die Entgeltvorstellung, die Länge des Ausbildungszeitraumes, die erwünschten Ausbildungszeiten und der mögliche Standort für die Schulung abgefragt.

Anhand einer Präsentation wird das Ergebnis der Umfrage dargestellt.

 

c)    Steigerung der Attraktivität der Tagespflege

Die Kindertagespflege ist in der Altersstufe von der Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ein gleichberechtigtes und ab der Vollendung des 3.Lebensjahres ein ergänzendes System zur institutionellen Kindertagesbetreuung. Ziel muss es sein, die Tagespflege weiterhin als festen Baustein der Kindertagesbetreuung vorzuhalten.

 

Tagespflegepersonen verrichten eine schwierige und verantwortungsvolle Arbeit. Sie haben deshalb Anspruch auf ein ihren Aufgaben und ihrer Qualifizierung entsprechendes angemessenes Entgelt. Das Entgelt für Tagespflegepersonen wurde letztmalig zum 01.01.2016 angepasst und in der Satzung des Landkreises Vechta über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege vom 17.12.2015 festgeschrieben. Es ist in Anbetracht der Entwicklung nicht mehr zeitgemäß und entsprechend anzupassen. Die Verwaltung wird hierzu in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses einen Vorschlag unterbreiten.

 

Der Koalitionsvertrag Niedersachsen sieht für Kinder in Kindertagespflege ab der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt keine Beitragsfreiheit vor. Um eine Gleichbehandlung mit Kindern in institutioneller Betreuung sicherzustellen, ist es notwendig, auch für Kinder in der Kindertagespflege ab Vollendung des 3. Lebensjahres eine Beitragsfreiheit herzustellen. Dem Kreistag soll daher o. a. Beschluss empfohlen werden.


„Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Er beschließt, dem Kreistag zu empfehlen, seitens des Landkreises Vechta ab dem 01.08.2018 für Kinder in Kindertagespflege ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis Schuleintritt den Kostenbeitrag der Eltern zu übernehmen. Gegenüber dem Land soll deutlich gemacht werden, dass es für notwendig erachtet, dass das Land die Kindertagespflege mit der institutionellen Kindertagesbetreuung gleichstellt und auch bei der Kindertagespflege eine Beitragsfreiheit ab dem 3. Lebensjahr gesetzlich vorsieht.


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              51

Produkt (PSP/KST):            51.P1.51.02.361101.002

           

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

240.000 €

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

240.000 €

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit       

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: