a) Werben
und qualifizieren von Tagespflegepersonen
Es ist wichtig, ausreichend Tagespflegepersonen zu
akquirieren und für die verantwortungsvolle Aufgabe zu qualifizieren. Das
Bildungswerk Dammer Berge, das diese Aufgabe für die Südkreiskommunen
wahrnimmt, stellt diesbezüglich seine Arbeit vor.
b) Weiterqualifizierung
von Tagespflegepersonen
Zum 01.08.2016 ist die „Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Betreuungsangebotes in der
Kindertagespflege“ des Landes in Kraft getreten.
Ziel des Landes ist es, mit dieser Richtlinie eine
höhere pädagogische Ausbildung in die Kindertagespflege zu bringen.
Um das Interesse der Tagespflegepersonen an einer
Weiterqualifizierung abschätzen zu können, hat der Landkreis Vechta bei allen
aktiven Tagespflegepersonen, die für eine Weiterqualifizierung in Frage kommen
würden, eine Umfrage durchgeführt.
In dieser Umfrageaktion wurden neben dem Interesse
an einer Weiterqualifizierung, die Entgeltvorstellung, die Länge des
Ausbildungszeitraumes, die erwünschten Ausbildungszeiten und der mögliche
Standort für die Schulung abgefragt.
Anhand einer Präsentation wird das Ergebnis der
Umfrage dargestellt.
c) Steigerung
der Attraktivität der Tagespflege
Die Kindertagespflege ist in der Altersstufe von
der Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ein
gleichberechtigtes und ab der Vollendung des 3.Lebensjahres ein ergänzendes
System zur institutionellen Kindertagesbetreuung. Ziel muss es sein, die
Tagespflege weiterhin als festen Baustein der Kindertagesbetreuung vorzuhalten.
Tagespflegepersonen verrichten eine schwierige und
verantwortungsvolle Arbeit. Sie haben deshalb Anspruch auf ein ihren Aufgaben
und ihrer Qualifizierung entsprechendes angemessenes Entgelt. Das Entgelt für
Tagespflegepersonen wurde letztmalig zum 01.01.2016 angepasst und in der
Satzung des Landkreises Vechta über die Förderung von Kindern in
Kindertagespflege vom 17.12.2015 festgeschrieben. Es ist in Anbetracht der
Entwicklung nicht mehr zeitgemäß und entsprechend anzupassen. Die Verwaltung
wird hierzu in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses einen Vorschlag
unterbreiten.
Der Koalitionsvertrag Niedersachsen sieht für Kinder in Kindertagespflege ab der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt keine Beitragsfreiheit vor. Um eine Gleichbehandlung mit Kindern in institutioneller Betreuung sicherzustellen, ist es notwendig, auch für Kinder in der Kindertagespflege ab Vollendung des 3. Lebensjahres eine Beitragsfreiheit herzustellen. Dem Kreistag soll daher o. a. Beschluss empfohlen werden.
„Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Er beschließt, dem Kreistag zu empfehlen, seitens des Landkreises Vechta
ab dem 01.08.2018 für Kinder in Kindertagespflege ab Vollendung des 3. Lebensjahres
bis Schuleintritt den Kostenbeitrag der Eltern zu übernehmen. Gegenüber dem
Land soll deutlich gemacht werden, dass es für notwendig erachtet, dass das
Land die Kindertagespflege mit der institutionellen Kindertagesbetreuung
gleichstellt und auch bei der Kindertagespflege eine Beitragsfreiheit ab dem 3.
Lebensjahr gesetzlich vorsieht.