Das Land Niedersachsen fördert nach Maßgabe der Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und
Pro-Aktiv-Centren vom 30.10.2015 anteilig mit Mitteln des Landes und des
Europäischen Sozialfonds (ESF) die Arbeit der Jugendwerkstätten.
Ziel ihrer Arbeit ist es, junge Menschen mit beruflichen
Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischem Förderbedarf, bei
denen ein direkter Übergang in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt nicht zu
erwarten ist, persönlich zu stabilisieren, sozial zu integrieren und auf
Ausbildung, Beruf oder Angebote der Schul- oder Berufsbildung vorzubereiten.
Auch junge Menschen mit Zuwanderungshintergrund, insbesondere Flüchtlinge, sind
Zielpersonen der Förderung, sofern sie vom vorgenannten Personenkreis umfasst
sind. Die Jugendwerkstätten arbeiten somit an der Schnittstelle von Jugendhilfe
und Arbeitsmarktförderung.
Im Landkreis Vechta gibt es drei Jugendwerkstätten (Jugendwerkstatt der
Diakonie in Damme, des Caritas-Sozialwerkes in Lohne und des BDKJ in Vechta),
die landkreisweit für alle zugewiesenen Jugendlichen erreichbar sind.
Die Förderung wurde umgestellt
auf eine Personalkostenförderung
zuzüglich einer Restkostenpauschale. Die Zuwendungen aus ESF-Mitteln und
Landesmitteln dürfen 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht
übersteigen.
Unter der Voraussetzung, dass 16 Teilnehmerplätze mit max. 3
Arbeitsbereichen vorgehalten werden, können Qualifikation, Bildung und
sozialpädagogische Angebote einer Jugendwerkstatt mit max. 165.000 € jährlich vom
Land bezuschusst werden, entsprechend 90 %. Vorausgesetzt wird, dass eine
finanzielle kommunale Beteiligung von 10 % entsprechend 18.334 € erfolgt.
Für die erste Förderperiode, die den
Zeitraum vom 01.07.2015 bis 31.03.2018 umfasste (insges. 33 Monate), hat
der Kreistag für die drei Jugendwerkstätten insgesamt 151.255,50 € zur
Verfügung gestellt.
Die zweite Förderperiode bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.04.2018
bis 31.12.2020.
Für den zweiten Bewilligungszeitraum ergeben sich für die 3 Jugendwerkstätten
folgende Kosten:
01.04.2018 – 31.12.2018 13.750,50
€ x 3 Jugendwerkstätten = 41.251,50
€
01.01.2019 – 31.12.2019 18.334,00
€ x 3 Jugendwerkstätten = 55.002,00
€
01.01.2020 – 31.12.2020 18.334,00
€ x 3 Jugendwerkstätten = 55.002,00
€
151.255,50 €
Durch die Bereitstellung der 10%-igen Kofinanzierung durch den Landkreis Vechta wird eine Förderung durch ESF-Mittel und Landesmittel in Höhe von 453.750 € pro Jugendwerkstatt (insgesamt 1.361.250 € für alle 3 Jugendwerkstätten) ermöglicht.
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:
„Der Landkreis Vechta beteiligt sich an der Arbeit der Jugendwerkstätten im Landkreis Vechta entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren vom 30.10.2015 mit 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, max. 18.334 € jährlich pro Jugendwerkstatt. Die Förderung erfolgt für den zweiten Bewilligungszeitraum vom 01.04.2018 – 31.12.2020.“