Betreff
Förderung der Jugendwerkstätten Damme, Lohne und Vechta, Zuschuss zur Kofinanzierung der ESF/Landesmittel (402/2018)
Vorlage
402/2018
Art
Beschlussvorlage

Das Land Niedersachsen fördert nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren vom 30.10.2015 anteilig mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Arbeit der Jugendwerkstätten.

 

Ziel ihrer Arbeit ist es, junge Menschen mit beruflichen Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischem Förderbedarf, bei denen ein direkter Übergang in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt nicht zu erwarten ist, persönlich zu stabilisieren, sozial zu integrieren und auf Ausbildung, Beruf oder Angebote der Schul- oder Berufsbildung vorzubereiten. Auch junge Menschen mit Zuwanderungshintergrund, insbesondere Flüchtlinge, sind Zielpersonen der Förderung, sofern sie vom vorgenannten Personenkreis umfasst sind. Die Jugendwerkstätten arbeiten somit an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Arbeitsmarktförderung.

 

Im Landkreis Vechta gibt es drei Jugendwerkstätten (Jugendwerkstatt der Diakonie in Damme, des Caritas-Sozialwerkes in Lohne und des BDKJ in Vechta), die landkreisweit für alle zugewiesenen Jugendlichen erreichbar sind.

 

Die Förderung wurde  umgestellt auf eine Personalkostenförderung  zuzüglich einer Restkostenpauschale. Die Zuwendungen aus ESF-Mitteln und Landesmitteln dürfen 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen.

 

Unter der Voraussetzung, dass 16 Teilnehmerplätze mit max. 3 Arbeitsbereichen vorgehalten werden, können Qualifikation, Bildung und sozialpädagogische Angebote einer Jugendwerkstatt mit max. 165.000 € jährlich vom Land bezuschusst werden, entsprechend 90 %. Vorausgesetzt wird, dass eine finanzielle kommunale Beteiligung von 10 % entsprechend 18.334 € erfolgt.

 

Für die erste Förderperiode, die den  Zeitraum vom 01.07.2015 bis 31.03.2018 umfasste (insges. 33 Monate), hat der Kreistag für die drei Jugendwerkstätten insgesamt 151.255,50 € zur Verfügung gestellt. 

 

Die zweite Förderperiode bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.04.2018 bis 31.12.2020.

Für den zweiten Bewilligungszeitraum ergeben sich für die 3 Jugendwerkstätten folgende Kosten:

 

01.04.2018 – 31.12.2018        13.750,50 € x 3 Jugendwerkstätten =            41.251,50 €

01.01.2019 – 31.12.2019        18.334,00 € x 3 Jugendwerkstätten =            55.002,00 €

01.01.2020 – 31.12.2020        18.334,00 € x 3 Jugendwerkstätten =            55.002,00 €

                                                                                                                     151.255,50 €

 

Durch die Bereitstellung der 10%-igen Kofinanzierung durch den Landkreis Vechta wird eine Förderung durch ESF-Mittel und Landesmittel in Höhe von 453.750 € pro Jugendwerkstatt (insgesamt 1.361.250 € für alle 3 Jugendwerkstätten) ermöglicht.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

„Der Landkreis Vechta beteiligt sich an der Arbeit der Jugendwerkstätten im Landkreis Vechta entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren vom 30.10.2015 mit 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, max. 18.334 € jährlich pro Jugendwerkstatt. Die Förderung erfolgt für den zweiten Bewilligungszeitraum vom 01.04.2018 – 31.12.2020.“


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:  51       

Produkt (PSP/KST): P1.51.02.363110.001

                                 SK: 431700     

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

151.255,50 €

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

55.002 €

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit 

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: