Der Kreistag hat am 19.10.2017 folgenden Beschluss gefasst:
„Zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum werden die kreiseigenen Liegenschaften untersucht und die in Frage kommenden Grundstücke in Abstimmung mit der zuständigen Kommune beplant. Direkt soll das kreiseigene Grundstück Kornblumenweg (Flurstück 20/4, Flur 11), untersucht werden.“
Eine Untersuchung aller Liegenschaften des Landkreises hat ergeben, dass ausschließlich das Grundstück in Vechta am Kornblumenweg für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum geeignet ist. Ein erster mit der Stadt Vechta abgestimmter Planentwurf zur Bebauung des Gebietes liegt vor.
Die Verwaltung wird hierzu berichten.
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:
„Das kreiseigene Grundstück in Vechta am Kornblumenweg (Flurstück 20/4 der Flur 11) soll zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum entwickelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt bei der Stadt Vechta darauf hinzuwirken, dass die erforderlichen Planungen durchgeführt werden. Darüber hinaus soll von der Verwaltung ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“