Betreff
Einführung einer gelben Tonne unter Berücksichtigung des neuen Verpackungsgesetzes (398/2018)
Vorlage
398/2018
Art
Beschlussvorlage

In der politischen Diskussion um die Einführung einer gelben Tonne im Landkreis Vechta bestand zuletzt folgendes Einvernehmen (s. a. TOP 10 der Sitzung am 16.02.2017):

 

·         Es wird die Verabschiedung des Verpackungsgesetzes abgewartet

·         Danach nimmt die AWV Gespräche mit den Dualen Systemen über die Einführung einer gelben Tonne auf

·         Eine gelbe Tonne wird nur eingeführt, wenn sie keine Mehrkosten verursacht, die von der AWV zu übernehmen wären

·         Ist die Einführung einer gelben Tonne nicht kostenneutral möglich, ist mit den Dualen Systemen über eine bessere Qualität der gelben Säcke zu verhandeln, auch wenn dies zu zusätzlichen Kosten für die AWV führt.

 

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde zwischenzeitlich verabschiedet und am 12.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In einigen wesentlichen Punkten tritt es allerdings erst zum 01.01.2019 in Kraft.

 

Das VerpackG sieht vor, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) mit den Dualen Systemen neue Abstimmungsvereinbarungen abschließen. Gesprächspartner der AWV/des Landkreises ist ein von den Dualen Systemen zu bestimmender Verhandlungspartner, der bislang nicht feststeht. Insoweit kann die AWV Gespräche über die mögliche Einführung einer gelben Tonne derzeit nicht forcieren. Außerdem liegt noch keine Musterabstimmungs-vereinbarung vor, da Kommunalverbände und Duale Systeme sich noch nicht abschließend auf einen Text verständigt haben.

 

Bezüglich der Ausgestaltung des Sammelsystems für Leichtverpackungen (die bisher im gelben Sack gesammelt werden) sieht das VerpackG vor, dass der örE ab 01.01.2019 durch schriftlichen Verwaltungsakt (Rahmenvorgabe) die Art des Sammelsystems, die Art und Größe der Sammelbehälter und Häufigkeit der Sammlung festlegen kann. Die Rahmenvorgabe darf allerdings nicht über den Entsorgungsstandard hinausgehen, den der örE für seine Restabfallsammlung praktiziert. Daraus können folgende Schlüsse gezogen werden:

 

·         Die Sammlung in gelben Tonnen ist ohne Mehrkosten für den örE durchsetzbar.

·         Eine Wahlfreiheit zwischen gelber Tonne und gelbem Sack sollte angestrebt werden.

·         Als Abfuhrrhythmus für die gelbe Tonne dürfte nur der Turnus für die Abfuhr der Restabfallbehälter durchsetzbar sein, im Landkreis Vechta also 4 Wochen. Vor diesem Hintergrund müsste die Rahmenvorgabe vorsehen, dass den Kunden gelbe Tonnen in ausreichender Größe und Anzahl bereitgestellt werden, um damit 4 Wochen überbrücken zu können.

 

Eine Rahmenvorgabe durch den Landkreis Vechta bietet somit grundsätzlich die Möglichkeit, die eingangs formulierten Vorgaben aus der bisherigen politischen Diskussion umzusetzen.

 

Die Leistungen zur Sammlung von Leichtverpackungen (gelbe Tonne / gelber Sack) im Landkreis Vechta müssen von den Dualen Systemen noch in 2018 zum 01.01.2019 neu ausgeschrieben werden. Da die Rahmenvorgabe erst ab 01.01.2019 möglich ist, käme sie für die Sammlung ab 01.01.2019 zu spät. Deshalb sollten die Randbedingungen für die Sammlung bereits in der Abstimmungsvereinbarung im Sinne einer Rahmenvorgabe geregelt werden.

 

Die Abstimmungsvereinbarung zwischen Landkreis Vechta als örE und den Dualen Systemen muss vom Kreistag beschlossen werden. Dies wird aber mit Blick auf die Neuausschreibung der Sammlung ab 01.01.2019 nicht mehr rechtzeitig möglich sein. Erfahrungsgemäß müssen nämlich die Randbedingungen dafür bis Ende März 2018 geklärt sein. Daher benötigt die AWV ein Mandat für die vorauslaufenden Verhandlungen mit den Dualen Systemen, das die Randbedingungen für die zukünftige Sammlung von Leichtverpackungen definiert


„Dem Kreistag wird empfohlen die AWV mit den Verhandlungen mit den Dualen Systemen unter folgenden Randbedingungen für die zukünftige Sammlung von Leichtverpackungen zu beauftragen:

 

·         Die Sammlung der Leichtverpackungsabfälle soll zukünftig wahlweise in gelben Tonnen oder gelben Säcken erfolgen.

·         Die Tonnen müssen für einen vierwöchentlichen Abfuhrrhythmus in ausreichender Größe und Anzahl bereitgestellt werden.

·         Nach dem 01.01.2019 wird der Landkreis Vechta eine Rahmenvorgabe erlassen, in der die vorstehend genannten Bedingungen verbindlich für die Dualen Systeme festgeschrieben werden.“


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):      

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit       

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: