Betreff
Zukunft des Förderschwerpunktes "Lernen"
Vorlage
396/2018
Aktenzeichen
50-50-40
Art
Mitteilungsvorlage

Der niedersächsische Koalitionsvertrag ermöglicht es den Schulträgern im Sekundarbereich I auf Antrag  und entsprechend des Bedarfs sowie der Nachfrage für eine Übergangszeit bis spätestens 2028 Bestandsschutz für die Förderschulen Lernen zu gewähren.  Letztmalig könnten damit im Schuljahrgang 2022/2023 Schülerinnen und Schüler im 5. Jahrgang eingeschult werden. Alternativ zur Fortführung der Förderschule Lernen wird den Schulträgern die Einrichtung von Kooperationsklassen im Sekundarbereich I ermöglicht.

 

Die Verwaltung wird über die Inhalte des Koalitionsvertrages, das Verfahren sowie die Vor- und Nachteile der einzelnen Alternativen berichten.