Betreff
Verlängerung der Kreisstraße 149 im Zuge der Erstellung einer neuen Anschlussstelle an der Autobahn A1 (218/2017)
Vorlage
218/2017
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 7.4.2016 (Vorlage 101/2016) den Landrat beauftragt, die Planfeststellungsunterlagen für die Verlängerung der Kreisstraße 149 zu erstellen und den Antrag auf Planfeststellung zu stellen. Zu klären ist noch die Kostenteilung zwischen den beteiligten Partnern.

 

In Abstimmung mit dem Landkreis Osnabrück soll das Gesamtprojekt, Neubau der Anschlussstelle und Verlängerung der K 149, in Fortsetzung des ersten Abschnittes als Gemeinschaftsprojekt der beiden Landkreise durchgeführt werden.

 

Die beiden Landkreise beantragen gemeinsam eine Förderung nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) für das Gesamtprojekt.

 

Hierzu ist eine Zweckvereinbarung abzuschließen. Da für die Gesamtbaumaßnahme zwei getrennte Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, müssen für den Fall von fehlenden Baurechten Ausstiegsregelungen vereinbart werden.

 

Die Kosten sollen zwischen beiden Landkreisen, wie im ersten Bauabschnitt, nach den Baulängen aufgeteilt werden. Damit ergibt sich in etwa eine hälftige Teilung der Kosten.

 

voraussichtliche Gesamtbaukosten zur Zeit       12,4 Mio. €

./. voraussichtlicher Anteil des Bundes                 6,7 Mio. €

./. mögliche NGVFG Förderung bis zu                 2,4 Mio. €

= kommunaler Anteil                                            3,3 Mio. €

 

In Anlehnung an den ersten Bauabschnitt der K 149 sind vom kommunalen Anteil 50%, d.h. 1,65 Mio. € von den kommunalen Gesellschaftern der Niedersachsenpark GmbH zu tragen.

 

Auf die beiden Landkreise Vechta und Osnabrück entfallen dann noch jeweils 0,825 Mio. €.

 

Der verbleibende Anteil des Landkreises Vechta wird jeweils zu 50%, entsprechend 0,4125 Mio. €, von der Gemeinde Neuenkirchen und dem Landkreis aufgebracht.

 

Da die östliche Verlängerung der K 149 bis zur L 78 in Vörden aber voraussichtlich als eigene Baumaßnahme ausgeschrieben und durchgeführt werden muss, ist im Haushalt eine Bausumme von 2,2 Mio. € (Stand 2015) als Ausgabe und eine Einnahme von 1,7875 Mio. € für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 einzuplanen.


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass der Neubau einer Anschlussstelle an der Autobahn A1 im Bereich des Niedersachsenparks einschließlich der Verlängerung der K 149 bis zur Landesstraße L 78 als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Osnabrück durchgeführt wird. Die nicht durch Zuschüsse des Bundes und des Landes (NGVFG) getragenen Kosten sollen hälftig von den kommunalen Gesellschaftern und den beiden Landkreisen übernommen werden (max. 0,825 Mio. € je Landkreis).

Der vom Landkreis Vechta aufzubringende Betrag wird dann jeweils zur Hälfte von der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden und vom Landkreis Vechta getragen (max. je 0,4125 Mio. €).“


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              66

Produkt (PSP/KST): I.1.149002.500

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

2,2 Mio. €

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit  100 T€ in 2017

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: