Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 7.4.2016 (Vorlage 101/2016) den
Landrat beauftragt, die Planfeststellungsunterlagen für die Verlängerung der
Kreisstraße 149 zu erstellen und den Antrag auf Planfeststellung zu stellen. Zu
klären ist noch die Kostenteilung zwischen den beteiligten Partnern.
In Abstimmung mit dem Landkreis Osnabrück soll das Gesamtprojekt,
Neubau der Anschlussstelle und Verlängerung der K 149, in Fortsetzung des
ersten Abschnittes als Gemeinschaftsprojekt der beiden Landkreise durchgeführt
werden.
Die beiden Landkreise beantragen gemeinsam
eine Förderung nach dem Niedersächsischen
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) für das Gesamtprojekt.
Hierzu ist eine Zweckvereinbarung abzuschließen. Da für die
Gesamtbaumaßnahme zwei getrennte Planfeststellungsverfahren durchgeführt
werden, müssen für den Fall von fehlenden Baurechten Ausstiegsregelungen
vereinbart werden.
Die Kosten sollen zwischen beiden Landkreisen, wie im ersten
Bauabschnitt, nach den Baulängen aufgeteilt werden. Damit ergibt sich in etwa
eine hälftige Teilung der Kosten.
voraussichtliche
Gesamtbaukosten zur Zeit 12,4 Mio. €
./. voraussichtlicher
Anteil des Bundes 6,7 Mio.
€
./. mögliche NGVFG
Förderung bis zu 2,4 Mio.
€
= kommunaler
Anteil 3,3 Mio. €
In Anlehnung an
den ersten Bauabschnitt der K 149 sind vom kommunalen Anteil 50%, d.h. 1,65
Mio. € von den kommunalen Gesellschaftern der Niedersachsenpark GmbH zu tragen.
Auf die beiden
Landkreise Vechta und Osnabrück entfallen dann noch jeweils 0,825 Mio. €.
Der verbleibende
Anteil des Landkreises Vechta wird jeweils zu 50%, entsprechend 0,4125 Mio. €, von
der Gemeinde Neuenkirchen und dem Landkreis aufgebracht.
Da die östliche Verlängerung der K 149 bis zur L 78 in Vörden aber
voraussichtlich als eigene Baumaßnahme ausgeschrieben und durchgeführt werden
muss, ist im Haushalt eine Bausumme von 2,2 Mio. € (Stand 2015) als Ausgabe und
eine Einnahme von 1,7875 Mio. € für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 einzuplanen.
„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass der Neubau einer
Anschlussstelle an der Autobahn A1 im Bereich des Niedersachsenparks
einschließlich der Verlängerung der K 149 bis zur Landesstraße L 78 als
Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Osnabrück durchgeführt wird. Die nicht
durch Zuschüsse des Bundes und des Landes (NGVFG) getragenen Kosten sollen hälftig von den kommunalen Gesellschaftern und
den beiden Landkreisen übernommen werden (max. 0,825 Mio. € je Landkreis).
Der vom Landkreis Vechta aufzubringende Betrag wird dann jeweils zur
Hälfte von der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden und vom Landkreis Vechta getragen
(max. je 0,4125 Mio. €).“