Die Verordnung vom 06.03.1987 über das Naturschutzgebiet „Herrenholz“ in den Gemeinden Goldenstedt und Visbek ist zum Schutz der Natura 2000-Gebiete an die FFH (Flora-Fauna-Habitat) Richtlinien anzupassen.
Es wird hierzu auch auf die Ausführungen im Protokoll des Bau-, Struktur- und Umweltausschusses vom 24.05.2016 unter TOP 9 hingewiesen.
Der Verordnungsentwurf lag in der Zeit vom 12.12.2016 bis zum 12.01.2017 bei den o.g. Gemeinden sowie dem Landkreis Vechta öffentlich aus. Des Weiteren sind insgesamt 57 Träger öffentlicher Belange (TÖBs) beteiligt und gehört worden.
Neben den Stellungnahmen der TÖBs sind während der Auslegungszeit Einwände von vier Privaten vorgebracht worden. Nach Ablauf der Beteiligungsfristen sind die Einwände fachlich beraten und abgewogen worden. Einzelheiten können der Anlage 1 entnommen werden.
Diejenigen, deren Einwendungen nicht entsprochen wurde, werden über die Gründe entsprechend der gesetzlichen Vorgaben unterrichtet.
Der Verordnungstext für die Anpassung des Naturschutzgebietes sowie die Begründung sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
„Dem Kreistag wird empfohlen, die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Herrenholz“ in den Gemeinden Goldenstedt und Visbek in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) zu beschließen.“