Betreff
Bezuschussung der Hilfsorganisationen für die Ausstattung der ehrenamtlichen Helfer im Katastrophenschutz mit digitalen Meldeempfängern (214/2017)
Vorlage
214/2017
Aktenzeichen
382330
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag hat am 17.12.2015 die Einführung der Digitalen Alarmierung beschlossen. Am 15.12.2016 beschloss der Kreisausschuss nach öffentlicher Ausschreibung die Auftragsvergabe.

 

Die als Bestandteil der Ausschreibung angebotenen digitalen Meldeempfänger für die Einsatzkräfte sind nun von den Kommunen und Hilfsorganisationen zu beschaffen, um das Gesamtsystem in Betrieb nehmen zu können.

 

Die vom Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD) und Deutschen Roten Kreuz (DRK) betriebenen Katastrophenschutzeinheiten und SEG sowie die Wasserrettung des DLRG werden ehrenamtlich betrieben und finanzieren sich im Wesentlichen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Sie stellen, wie auch der Bergungsdienst des Technischen Hilfswerkes (THW) seit Jahren ein erhebliches Potential im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst, hier insbesondere bei MANV-Einsätzen, im Landkreis Vechta dar.

 

Für die genannten Zwecke müssen die Hilfsorganisationen MHD, DRK und DLRG insgesamt 227 ehrenamtliche Einsatzkräfte mit digitalen Meldeempfängern ausstatten, die sich wie folgt aufteilen:

 

MHD

3 Sanitäts- und Betreuungszüge sowie 1 Trupp psychosoziale Notfallversorgung, 4 SEG

158 Meldeempfänger

DRK

1 Betreuungs- und Verpflegungszug, 1 SEG

  50 Meldeempfänger

DLRG

3 Tauchertrupps

  19 Meldeempfänger

 

Die Ausstattung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte des THW mit Meldeempfängern erfolgt über den Bund.

 

Ausgeschrieben wurden 3 Meldertypen. Bei einem Preis von 355 € für das Grundmodell belaufen sich die Gesamtkosten für die Beschaffung von 227 digitalen Meldeempfängern auf rund 81.000 €. Die Hilfsorganisationen MHD, DRK und DLRG haben die Bezuschussung der Gerätebeschaffung beantragt.

 

Die im Rettungsdienstbudget des MHD enthaltene MANV-Pauschale deckt nicht die Gesamtkosten, sondern nur den rettungsdienstlichen Anteil ab. Das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz sieht in § 31 zudem vor, dass die Katastrophenschutzbehörden nach Maßgabe ihrer Haushaltspläne die im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Träger durch Zuwendungen unterstützen. Die Deckung innerhalb des Teilhaushaltes 32 ist gewährleistet.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Beschaffung im Rahmen der im Teilhaushalt 32 verfügbaren Haushaltsmittel zu bezuschussen.


„Dem Kreistag wird vorgeschlagen, für die Ausstattung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) - Bezirk Oldenburger Land - Diepholz, des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) - Kreisverband Vechta e.V. und des Malteser Hilfsdienst e.V. Vechta mit digitalen Meldeempfängern im Haushalt 2017 im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu 81.000 € als Zuschuss zur Verfügung zu stellen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              32

Produkt (PSP/KST): P1.32.03.128001

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

Bis zu 81.000 €

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

entfällt

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit       

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: