Betreff
Bedarfsplanung Rettungsdienst (213/2017)
Vorlage
213/2017
Aktenzeichen
386121
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 4 Abs. 6 Nds. Rettungsdienstgesetz (NRettDG) hat der Landkreis Vechta als Träger des Rettungsdienstes im Benehmen mit den gesetzlichen Krankenkassen für seinen Rettungsdienstbereich einen Bedarfsplan aufzustellen, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt werden soll. Dieser Plan ist regelmäßig fortzuschreiben.

 

Der bisherige Bedarfsplan (Stand 01.03.2016) wurde vom Ausschuss für Feuerschutz und Rettungswesen unter TOP 8 in der 9.Sitzung am 16.02.2016 beraten und beschlossen.

 

Der fortgeschriebene Bedarfsplan (Stand 01.03.2017, siehe Anlage) basiert auf der Grundlage der eigenen Analyse des Landkreises Vechta zur Ermittlung der bedarfsgerechten Fahrzeugvorhaltung des Rettungsdienstes des Landkreises Vechta (Betrachtungszeitraum 01.06.2015 - 31.05.2016).

 

Das Soll-Konzept der Rettungsmittelvorhaltung geht dabei weiterhin von den fünf bestehenden Rettungswachen aus. Die Kostenträger haben am 09.01.2017 das Benehmen zum Bedarfsplan hergestellt.

 

Der Plan wird vorgestellt.



 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):      

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit       

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: