Betreff
Abschluss einer Vereinbarung zur Übernahme der Aufgaben der Sucht- und Drogenberatung
Vorlage
075/2015
Aktenzeichen
53-56-20
Art
Beschlussvorlage

Mit Vertrag vom 01.01.1993 wurde der Sozialdienst katholischer Männer e.V. (SKM e.V.) vom Landkreis Vechta mit der Übernahme der Aufgaben der Sucht- und Drogenberatung im Landkreis Vechta beauftragt. Diese Vereinbarung wurde mit Wirkung zum 01.01.2016 durch den Landkreis fristgerecht gekündigt. Darüber hinaus besteht zwischen dem Landkreis und dem SKM e.V. eine Vereinbarung zum Betrieb der Drogenberatungsstelle in Damme. Diese Vereinbarung ist bis zum 31.10.2017 befristet. Nach umfangreichen Verhandlungen mit dem SKM e.V. soll nunmehr für beide Bereiche eine neue Vereinbarung nach dem Modell einer pauschalierten Einzelfinanzierung abgeschlossen werden.

 

Für diese Vereinbarung sind folgende Eckdaten vorgesehen:

 

 I.             Der Landkreis Vechta beauftragt den SKM e.V. mit der Übernahme folgender Leistungen:

1. Sucht- und Drogenberatung mit den Modulen  

                                    a.         Erstkontakt und Basisinformation

                                    b.         Beratung für Personen mit Suchtproblemen und deren Angehörige

2. Vermittlung und Vorbereitung anderer Hilfen (z.B. Therapien)

3. Durchführung von Veranstaltungen zur Suchtprävention

 

II.            Zur Durchführung der Leistungen betreibt der SKM e.V. zwei Beratungseinrichtungen in Vechta und Damme, in denen Abhängige, von Abhängigkeit Bedrohte und deren Angehörige nach einem abgestimmten Konzept beraten werden.

 

III.           Für die Sicherstellung der Erreichbarkeit und die Durchführung der Erstberatung erhält der SKM e.V. vom Landkreis Vechta eine jährliche Vergütung in Höhe von 70.000 € (Festbetrag).  Für die Durchführung der übrigen Leistungen erhält der SKM e.V. vom Landkreis Vechta eine Stundenvergütung in Höhe von 40,00 € je Beratungseinheit für Einzelberatungen. Für eine Beratungseinheit der Gruppenberatung (mindestens 5 Teilnehmer) wird eine Vergütung in Höhe von 80,00 € je Beratungseinheit gezahlt (Beratungspauschale).

Um den Übergang auf das neue Konzept zu erleichtern, stellt der Landkreis Vechta darüber hinaus für die Jahre 2016 und 2017 jeweils 20.000 € (Übergangsbetrag) zur Verfügung.

 

IV.          Der SKM e.V. verpflichtet sich, die von Dritten bereitgestellten Mittel, insbesondere die Mittel des Landes Niedersachsen, für die Drogen- und Suchtberatung im Landkreis Vechta einzusetzen.

V.            Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres legt der Landkreis Vechta ein maximales, jährliches Kontingent von Beratungseinheiten fest.

VI.          Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt vier Jahre und beginnt am 01.01.2016. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht binnen sechs Monaten vor Vertragsablauf durch eine der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde.

 

Für das Jahr 2016 ist ein Beratungskontingent in Höhe von 4.250 Std. vorgesehen. Daraus ergibt sich für den SKM e.V. ein Budget von 170.000 €.  Zusammen mit dem Festbetrag in Höhe von 70.000 € und dem Übergangsbetrag in Höhe von 20.000 € erhält der SKM e.V. maximal 260.000 €. Der Landes-Caritasverband steuert hierfür weitere 10.000 € p.a. bei. 

 

Nach den bisherigen Vereinbarungen wurden für  2014 rd. 326.000 € vom Landkreis an den SKM e.V. gezahlt.

 

Mit dem Modell der pauschalierten Einzelfinanzierung soll sichergestellt werden, dass die Finanzierung durch den Landkreis für eine konkrete, personenbezogene  Beratungsleistung des SKM e.V. erfolgt und eine Abgrenzung zu den von den Sozialversicherungsträgern zu finanzierenden Therapieleistungen stattfindet.


Der Landrat wird beauftragt, mit dem SKM e.V. eine Vereinbarung zur Übernahme der Aufgaben der Sucht- und Drogenberatung im Landkreis Vechta nach dem Modell der pauschalierten Einzelfinanzierung auf der Grundlage der in der Sachdarstellung aufgeführten Eckpunkte abzuschließen.


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt: 53              

Produkt (PSP/KST): 53.04.412001.002

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

260.000 €

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

260.000 €

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit       

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: