Mit Vertrag vom 01.01.1993 wurde der Sozialdienst katholischer Männer
e.V. (SKM e.V.) vom Landkreis Vechta mit der Übernahme der Aufgaben der Sucht-
und Drogenberatung im Landkreis Vechta beauftragt. Diese Vereinbarung wurde mit
Wirkung zum 01.01.2016 durch den Landkreis fristgerecht gekündigt. Darüber
hinaus besteht zwischen dem Landkreis und dem SKM e.V. eine Vereinbarung zum
Betrieb der Drogenberatungsstelle in Damme. Diese Vereinbarung ist bis zum 31.10.2017
befristet. Nach umfangreichen Verhandlungen mit dem SKM e.V. soll nunmehr für
beide Bereiche eine neue Vereinbarung nach dem Modell einer pauschalierten
Einzelfinanzierung abgeschlossen werden.
Für diese Vereinbarung sind folgende Eckdaten vorgesehen:
I.
Der
Landkreis Vechta beauftragt den SKM e.V. mit der Übernahme folgender
Leistungen:
1. Sucht- und Drogenberatung
mit den Modulen
a. Erstkontakt
und Basisinformation
b. Beratung
für Personen mit Suchtproblemen und deren Angehörige
2.
Vermittlung und Vorbereitung anderer Hilfen (z.B. Therapien)
3.
Durchführung von Veranstaltungen zur Suchtprävention
II.
Zur
Durchführung der Leistungen betreibt der SKM e.V. zwei Beratungseinrichtungen
in Vechta und Damme, in denen Abhängige, von Abhängigkeit Bedrohte und deren
Angehörige nach einem abgestimmten Konzept beraten werden.
III.
Für
die Sicherstellung der Erreichbarkeit und die Durchführung der Erstberatung
erhält der SKM e.V. vom Landkreis Vechta eine jährliche Vergütung in Höhe von
70.000 € (Festbetrag). Für die
Durchführung der übrigen Leistungen erhält der SKM e.V. vom Landkreis Vechta
eine Stundenvergütung in Höhe von 40,00 € je Beratungseinheit für
Einzelberatungen. Für eine Beratungseinheit der Gruppenberatung (mindestens 5
Teilnehmer) wird eine Vergütung in Höhe von 80,00 € je Beratungseinheit gezahlt
(Beratungspauschale).
Um
den Übergang auf das neue Konzept zu erleichtern, stellt der Landkreis Vechta
darüber hinaus für die Jahre 2016 und 2017 jeweils 20.000 € (Übergangsbetrag)
zur Verfügung.
IV.
Der
SKM e.V. verpflichtet sich, die von Dritten bereitgestellten Mittel,
insbesondere die Mittel des Landes Niedersachsen, für die Drogen- und
Suchtberatung im Landkreis Vechta einzusetzen.
V.
Zu
Beginn eines jeden Kalenderjahres legt der Landkreis Vechta ein maximales,
jährliches Kontingent von Beratungseinheiten fest.
VI.
Die
Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt vier Jahre und beginnt am 01.01.2016. Sie
verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht binnen sechs
Monaten vor Vertragsablauf durch eine der beiden Vertragsparteien gekündigt
wurde.
Für
das Jahr 2016 ist ein Beratungskontingent in Höhe von 4.250 Std. vorgesehen.
Daraus ergibt sich für den SKM e.V. ein Budget von 170.000 €. Zusammen mit dem Festbetrag in Höhe von 70.000
€ und dem Übergangsbetrag in Höhe von 20.000 € erhält der SKM e.V. maximal 260.000
€. Der Landes-Caritasverband steuert hierfür weitere 10.000 € p.a. bei.
Nach
den bisherigen Vereinbarungen wurden für
2014 rd. 326.000 € vom Landkreis an den SKM e.V. gezahlt.
Mit
dem Modell der pauschalierten Einzelfinanzierung soll sichergestellt werden,
dass die Finanzierung durch den Landkreis für eine konkrete,
personenbezogene Beratungsleistung des
SKM e.V. erfolgt und eine Abgrenzung zu den von den Sozialversicherungsträgern
zu finanzierenden Therapieleistungen stattfindet.
Der Landrat wird beauftragt, mit dem SKM e.V. eine Vereinbarung zur Übernahme
der Aufgaben der Sucht- und
Drogenberatung im Landkreis Vechta nach dem Modell der pauschalierten
Einzelfinanzierung auf der Grundlage der in der Sachdarstellung aufgeführten
Eckpunkte abzuschließen.