Betreff
Entgelte für das Jugendfreizeitzentrum am Dümmer (073/2015)
Vorlage
073/2015
Art
Beschlussvorlage

Durch den Beschluss des Kreistages vom 21.12.2000 wird das Jugendfreizeitzentrum ermächtigt, die Preisgestaltung in Anlehnung an die Entwicklung der Preise des Jugendherbergswerkes fortzuschreiben. Kaufmännische Grundsätze der Wirtschaftlichkeit sollen insbesondere bei der Festlegung von Rabatten und Nachlässen berücksichtigt werden.

Die Jugendherbergen in Weser-Ems haben ihre Preise für 2016 angehoben.

Um den Kostensatz des Jugend- und Freizeitzentrums (JFZ) der mittleren Jugendherbergskategorie anzugleichen sowie die durch Preissteigerungen entstehenden Mehrkosten zu decken, sollen die Preise des JFZ für das Jahr 2016 um 0,70 € je Übernachtung und um 0,30 € für Einzelmahlzeiten (außer Kaffeemahlzeit) angehoben werden. Diese Preiserhöhungen führen zu voraussichtlichen Mehreinnahmen von 18.000 €.

Außerdem soll eine Veränderung der Preisstruktur vorgenommen werden, die zu einer Vereinfachung und einer besseren Übersichtlichkeit für die Gäste führen soll.

Die kalkulatorischen Mischpreise des Jugendfreizeitzentrums liegen damit leicht über den Preisen der Dammer Jugendherberge, aber noch immer deutlich unter denen der Jugendherbergen Alfsee und Thülsfelde, welche vergleichbare Standards aufweisen.

Der Geschäftsführer des Jugendfreizeitzentrums, Herr Michael Hogeback, wird die Preisgestaltung erläutern.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Die Preisliste für die Nutzung des Jugendfreizeitzentrums im Jahr 2016 wird in der anliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen“.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:  ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              JFZ

Produkt (PSP/KST): P2.366002

SK: 3421xx

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

929.0000€

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

929.000 €

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

  ja, mit  929.000€ (HH 2016)

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: