Betreff
Änderung der Satzung des Landkreises Vechta über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege (072/2015)
Vorlage
072/2015
Art
Beschlussvorlage

Die „Satzung des Landkreises Vechta über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege“ trat zum 01.01.2013 in Kraft.

 

Leistungsumfang nach § 3 Nr. 2:

 

Betreuungsart

Entgelt je Std.

Normale Betreuungsstunde

4,20 €

Während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 5.00 Uhr)

2,10 €

Während der Randzeiten (5.00 Uhr bis 7.00 Uhr und 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr)

Zuschlag 0,80 €

Bei Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf (=körperliche, geistige, seelische Behinderung)

Zuschlag 0,80 €

Soweit Tagespflege als Hilfe zur Erziehung gewährt wird

8,40 €

                       

Seit dem 01.08.2013 besteht gem. § 24 Abs. 2 SGB VIII für ein Kind, dass das erste Lebensjahr vollendet hat, ein Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Das bedeutet, dass der Rechtsanspruch auf die Betreuung von Kindern dieser Altersstufe auch durch die Kindertagespflege sicherzustellen ist.

 

Die Nachfrage nach flexibler Betreuung in Kindertagespflege steigt.

Zum 31.07.2013 betreuten 309 Kindertagespflegepersonen insgesamt

524 Kinder, davon

286 Kinder U3,

122 Kinder im Alter von 3-5 Jahren,

100 Kinder im Alter von 6-10 Jahren und

  16 Kinder über 10 Jahre.

 

Zum 31.07.2015 betreuen 330 Tagespflegepersonen

639 Kinder, davon

309 Kinder U3,

196 Kinder im Alter von 3-5 Jahren,

105 Kinder im Alter von 6-10 Jahren und

  29 Kinder über 10 Jahren.

 

Ein weiterer Ausbau der Kindertagespflege und die damit verbundene Qualifizierung von neuen Tagespflegepersonen sind anzustreben. Seitens des Jugendamtes des Landkreises Vechta, aber auch seitens der Familienbüros der Städte und Gemeinden und der vier Vermittlungsstellen wird es deshalb für notwendig erachtet, u.a. finanzielle Anreize zu schaffen und das Tagespflegeentgelt zu erhöhen.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, das Tagespflegeentgelt wie folgt anzupassen:

 

Betreuungsart

Entgelt je Std.

Normale Betreuungsstunde

4,60 €

Bei Tagespflegepersonen mit mindestens 5-jähriger Tätigkeit und erfüllter Fortbildungsverpflichtung (innerhalb von 5 Jahren nachweislich 12 Fortbildungsstunden/Jahr)

Zuschlag  0,20 €

Während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 5.00 Uhr)

2,30 €/2,40 €

Während der Randzeiten (5.00 Uhr bis 7.00 Uhr und 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr)

Zuschlag 0,80 €

Bei Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf (=körperliche, geistige, seelische Behinderung)

Zuschlag 0,80 €

Soweit Tagespflege als Hilfe zur Erziehung gewährt wird

9,20 €/9,60 €

 

Aufgrund der beabsichtigten Änderung der Satzung errechnen sich danach Mehrausgaben in Höhe von 276.000 € jährlich gegenüber der ursprünglichen Planung für 2016 (2,5 Mio €).

 

Im Weiteren wird § 5 der o.g. Satzung hinsichtlich der Festsetzung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme der Tagespflege in Anlehnung an die Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen in den katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Offizialatsbezirk Oldenburg angepasst.

Die neue Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft (§ 9 der o.g. Satzung).

Im Weiteren bleiben die Regelungen der Satzung unberührt.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„§ 3 Nr. 2 a-d, 5 Nr. 1 und 2 und § 9 der Satzung des Landkreises Vechta über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege vom 01.08.2013 werden entsprechend des in der Anlage 2 beigefügten Entwurfs geändert. Die übrigen Regelungen bleiben unberührt.“


 

Finanzielle Auswirkungen:  x ja       nein

 

 

Teilhaushalt:              51

Produkt (PSP/KST): P1.51.02.361101.002                                                                                      SK: 433100

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

+ 276.000 €

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

+ 276 000 €

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

ja, mit  2.300.000 €  (HH2015)

                 

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: