Die „Satzung des Landkreises Vechta über die Förderung
von Kindern in Kindertagespflege“ trat zum 01.01.2013 in Kraft.
Leistungsumfang nach § 3 Nr. 2:
Betreuungsart |
Entgelt je
Std. |
Normale Betreuungsstunde |
4,20 € |
Während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 5.00 Uhr) |
2,10 € |
Während der Randzeiten (5.00 Uhr bis 7.00 Uhr und
18.00 Uhr bis 22.00 Uhr) |
Zuschlag 0,80 € |
Bei Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf
(=körperliche, geistige, seelische Behinderung) |
Zuschlag 0,80 € |
Soweit Tagespflege als Hilfe zur Erziehung
gewährt wird |
8,40 € |
Seit dem 01.08.2013 besteht gem. § 24 Abs. 2 SGB
VIII für ein Kind, dass das erste Lebensjahr vollendet hat, ein Anspruch auf
frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Das bedeutet, dass der Rechtsanspruch auf die Betreuung von Kindern dieser
Altersstufe auch durch die Kindertagespflege sicherzustellen ist.
Die Nachfrage nach flexibler Betreuung in
Kindertagespflege steigt.
Zum 31.07.2013 betreuten 309
Kindertagespflegepersonen insgesamt
524 Kinder, davon
286 Kinder U3,
122 Kinder im Alter von 3-5 Jahren,
100 Kinder im Alter von 6-10 Jahren und
16 Kinder
über 10 Jahre.
Zum 31.07.2015 betreuen 330 Tagespflegepersonen
639 Kinder, davon
309 Kinder U3,
196 Kinder im Alter von 3-5 Jahren,
105 Kinder im Alter von 6-10 Jahren und
29 Kinder
über 10 Jahren.
Ein weiterer Ausbau der Kindertagespflege und die
damit verbundene Qualifizierung von neuen Tagespflegepersonen sind anzustreben.
Seitens des Jugendamtes des Landkreises Vechta, aber auch seitens der
Familienbüros der Städte und Gemeinden und der vier Vermittlungsstellen wird es
deshalb für notwendig erachtet, u.a. finanzielle Anreize zu schaffen und das
Tagespflegeentgelt zu erhöhen.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, das
Tagespflegeentgelt wie folgt anzupassen:
Betreuungsart |
Entgelt je
Std. |
Normale Betreuungsstunde |
4,60 € |
Bei Tagespflegepersonen mit mindestens 5-jähriger
Tätigkeit und erfüllter Fortbildungsverpflichtung (innerhalb von 5 Jahren
nachweislich 12 Fortbildungsstunden/Jahr) |
Zuschlag 0,20 € |
Während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 5.00 Uhr) |
2,30 €/2,40 € |
Während der Randzeiten (5.00 Uhr bis 7.00 Uhr und 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr) |
Zuschlag 0,80 € |
Bei
Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf (=körperliche, geistige, seelische
Behinderung) |
Zuschlag 0,80 € |
Soweit
Tagespflege als Hilfe zur Erziehung gewährt wird |
9,20 €/9,60 € |
Aufgrund der beabsichtigten Änderung der Satzung
errechnen sich danach Mehrausgaben in Höhe von 276.000 € jährlich gegenüber der
ursprünglichen Planung für 2016 (2,5 Mio €).
Im Weiteren wird § 5 der o.g. Satzung hinsichtlich
der Festsetzung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme der Tagespflege in
Anlehnung an die Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen
in den katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Offizialatsbezirk
Oldenburg angepasst.
Die neue Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft (§ 9
der o.g. Satzung).
Im Weiteren bleiben die Regelungen der Satzung
unberührt.
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:
„§ 3 Nr. 2 a-d, 5 Nr. 1 und 2 und § 9 der Satzung des Landkreises Vechta über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege vom 01.08.2013 werden entsprechend des in der Anlage 2 beigefügten Entwurfs geändert. Die übrigen Regelungen bleiben unberührt.“