Betreff
Sprachförderkonzept des Landkreises Vechta, Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta (071/2015)
Vorlage
071/2015
Art
Beschlussvorlage

 

Mit der zum 01.01.2014 beschlossenen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta“ werden seit 2014 Sprachfördermaßnahmen in den Grundschulen (jährlich 80.000 €), Fortbildungsangebote für Fachkräfte der Kindertagesstätten und Grundschulen (jährlich 5.000 €) sowie niederschwellige Projekte (jährlich 70.000 €) zum Spracherwerb kreisweit mit insgesamt 200.000 € jährlich gefördert.

 

Aufgrund der Feststellung weiterer Bedarfe im Bereich Sprachförderung sollen die Maßnahmen mit finanziellen Mitteln aufgestockt bzw. weitere Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Die Förderung der Sprachförderung in den Grundschulen soll aufgrund des starken Zuwachses an Schüler/innen mit Sprachförderbedarf von 80.000 € auf 130.000 € angehoben werden.

 

Auch bei den weiterführenden Schulen ist ein Zuwachs zu erwarten. Da bisherige Maßnahmen des Schulverbundes nicht mehr bestehen, soll hier erstmalig unter Beibehaltung der Förderung der Kommunen mit je 1.000 € jährlich eine Zuwendung des Landkreises von 35.000 € pro Jahr erfolgen.

 

Die niederschwelligen Projekte zur Sprachförderung sollen von 70.000 €  auf 50.000 € pro Jahr reduziert werden und dafür eine Ausweitung auf reine Sprachkursangebote für junge Erwachsene nach der Schulpflicht und Erwachsene, welche eine Bleibeperspektive haben, erfolgen. Hierfür sind künftig jährlich insgesamt 70.000 € einzuplanen.

 

Um für die Vielzahl an Sprachfördermaßnahmen auch entsprechende Fachkräfte zur Verfügung zu haben, sollen in Kooperation mit den Bildungsträgern oder der Uni Vechta Fortbildungen zur Ausbildung Ehrenamtlicher als Sprachlernkraft angeboten werden. Dies soll mit jährlich 15.000 € finanziert werden.

 

Die Richtlinie ist bzgl. der Anhebung der finanziellen Mittel bzw. der Erweiterung auf neue Sprachfördermaßnahmen insoweit zu ändern.

 

 

Übersicht zur Finanzierung der Sprachfördermaßnahmen:

 

Für die Maßnahmen nach dem Sprachförderkonzept des Landkreises Vechta werden jährlich

 

- für Fortbildungsarbeit Fachkräfte Kindertagesstätten/Grundschulen                          5.000 €

- für Sprachförderung in Grundschulen                                                                     130.000 €

- für Sprachförderung in weiterführenden Schulen                                                      35.000 €

- für Sprachkurse und niederschwellige Projekte für junge Erwachsene                    50.000 €

- für Sprachkurse und niederschwellige Projekte für Erwachsene                              70.000 €

- für Fortbildung Ehrenamtlicher als Sprachmittler                                                      15.000 €

- für die Koordinierungsstelle beim Landkreis Vechta                                                  45.000 €

Gesamtförderung                                                                                                       350.000 €

 

Eine Förderung durch den Landkreis findet nur statt, soweit nicht seitens anderer Stelle (z. B. Bund/Land) eine Unterstützung vorgesehen ist.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

„Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta wird entsprechend des anliegenden Entwurfes (Anlage 1) geändert.“


 

Finanzielle Auswirkungen: x ja        nein

 

 

Teilhaushalt:              51     

Produkt (PSP/KST): P1.51.02.361101.009

SK: 431800

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

350.000 €

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

350.000 €

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

  ja, mit 

 nein ( HH 2016:  350.000 €)

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: