Mit der zum 01.01.2014 beschlossenen „Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des Sprachförderkonzeptes des
Landkreises Vechta“ werden seit 2014 Sprachfördermaßnahmen in den Grundschulen
(jährlich 80.000 €), Fortbildungsangebote für Fachkräfte der Kindertagesstätten
und Grundschulen (jährlich 5.000 €) sowie niederschwellige Projekte (jährlich
70.000 €) zum Spracherwerb kreisweit mit insgesamt 200.000 € jährlich
gefördert.
Aufgrund der Feststellung weiterer Bedarfe im Bereich Sprachförderung
sollen die Maßnahmen mit finanziellen Mitteln aufgestockt bzw. weitere
Maßnahmen umgesetzt werden.
Die Förderung der Sprachförderung in den Grundschulen soll aufgrund des
starken Zuwachses an Schüler/innen mit Sprachförderbedarf von 80.000 € auf
130.000 € angehoben werden.
Auch bei den weiterführenden Schulen ist ein Zuwachs zu erwarten. Da
bisherige Maßnahmen des Schulverbundes nicht mehr bestehen, soll hier erstmalig
unter Beibehaltung der Förderung der Kommunen mit je 1.000 € jährlich eine
Zuwendung des Landkreises von 35.000 € pro Jahr erfolgen.
Die niederschwelligen Projekte zur Sprachförderung sollen von 70.000
€ auf 50.000 € pro Jahr reduziert werden
und dafür eine Ausweitung auf reine Sprachkursangebote für junge Erwachsene
nach der Schulpflicht und Erwachsene, welche eine Bleibeperspektive haben,
erfolgen. Hierfür sind künftig jährlich insgesamt 70.000 € einzuplanen.
Um für die Vielzahl an Sprachfördermaßnahmen auch entsprechende
Fachkräfte zur Verfügung zu haben, sollen in Kooperation mit den
Bildungsträgern oder der Uni Vechta Fortbildungen zur Ausbildung Ehrenamtlicher
als Sprachlernkraft angeboten werden. Dies soll mit jährlich 15.000 €
finanziert werden.
Die Richtlinie ist bzgl. der Anhebung der finanziellen Mittel bzw. der
Erweiterung auf neue Sprachfördermaßnahmen insoweit zu ändern.
Übersicht zur Finanzierung der Sprachfördermaßnahmen:
Für die Maßnahmen nach dem Sprachförderkonzept des Landkreises Vechta
werden jährlich
- für Fortbildungsarbeit Fachkräfte Kindertagesstätten/Grundschulen 5.000 €
- für Sprachförderung in Grundschulen 130.000
€
- für Sprachförderung in weiterführenden Schulen 35.000 €
- für Sprachkurse und niederschwellige Projekte für junge Erwachsene 50.000 €
- für Sprachkurse und niederschwellige Projekte für Erwachsene 70.000 €
- für Fortbildung Ehrenamtlicher als Sprachmittler 15.000 €
- für die Koordinierungsstelle beim Landkreis Vechta 45.000 €
Gesamtförderung 350.000
€
Eine Förderung durch den Landkreis findet nur statt, soweit nicht seitens anderer Stelle (z. B. Bund/Land) eine Unterstützung vorgesehen ist.
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:
„Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta wird entsprechend des anliegenden Entwurfes (Anlage 1) geändert.“
Finanzielle Auswirkungen: x ja nein |
Teilhaushalt: 51 Produkt (PSP/KST): P1.51.02.361101.009 SK: 431800 |
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Gesamtkosten der Maß-nahme
(ohne Folgekosten): 350.000 € |
Jährliche Folgekosten: 350.000 € |
Erfolgte Veranschlagung im
Teilhaushalt: ja, mit
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Nutzungsdauer: |
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