Betreff
Zuschuss an das Bischöflich Münstersche Offizialat Vechta (BMO) für die Brandschutzsanierung der Berufsbildenden Schulen Marienhain Vechta (068/2015)
Vorlage
068/2015
Aktenzeichen
405030
Art
Beschlussvorlage

Mit Antrag vom 27.01.2015 bittet das BMO um eine Finanzhilfe für eine Brandschutzsanierung im gesamten Schulkomplex der Berufsbildenden Schulen Marienhain Vechta (BBS Marienhain). Bei einem Finanzvolumen von 834.000 € wird eine Finanzhilfe in Höhe von 415.000 € beantragt.

 

Mit Kreistagsbeschluss vom 19.12.2013 wurde beschlossen, der BBS Marienhain gGmbH als neuer Träger der Schule ebenfalls unbefristet einen laufenden jährlichen Zuschuss von 75.000 € zu gewähren. Auch der damalige Träger der BBS Marienhain die „Kongregation der Schwestern Unserer Lieben Frau“ hat in der Vergangenheit diese Finanzhilfe erhalten. Die BBS Marienhain beschult derzeit 624 Schülerinnen und Schüler. 388 stammen aus dem Landkreis Vechta, 236 aus dem Umland (162 aus dem Landkreis Cloppenburg).

 

Für die BBS Marienhain wurde dem damaligen Träger „Kongregation der Schwestern Unserer Lieben Frau“ ein Baukostenzuschuss in Höhe von einem Viertel der notwendigen Baukosten gewährt. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgte seinerzeit durch Orden, BMO, Stadt Vechta und Landkreis Vechta (jeweils ein Viertel). Aufgrund des Trägerwechsels entfällt nun eine Beteiligung des Ordens. Deshalb kann eine Zuschussgewährung in Höhe von einem Drittel der notwendigen Brandschutzsanierungskosten von 834.000 € als angemessen angesehen werden.


„Dem Kreistag wird empfohlen, dem Bischöflich Münsterschen Offizialat für die Brandschutzsanierung bei der BBS Marienhain Vechta einen Zuschuss in Höhe von einem Drittel der notwendigen Brandschutzsanierungskosten, höchstens 278.000 €, zu bewilligen und die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2016 zur Verfügung zu stellen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              50

Produkt (PSP/KST): I1.50neu

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

278.000 €

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

9.267 €

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit  278.000 € (Haushalt 2016)

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

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