Mit Antrag vom 27.01.2015 bittet das BMO um eine Finanzhilfe für eine Brandschutzsanierung im gesamten Schulkomplex der Liebfrauenschule. Bei einem Finanzvolumen von 1.523.000 € wird eine Finanzhilfe in Höhe von 750.000 € beantragt.
Mit Kreistagsbeschluss vom 04.04.2013 wurde der Liebfrauenschule Vechta
gGmbH als Träger der Schule eine Finanzierungshilfe für 20 Jahre, also bis
2033, zugesichert. Die Liebfrauenschule Vechta gGmbH erhält für jede Schülerin
mit Wohnsitz im Landkreis Vechta einen jährlichen Zuschuss von 550 €. Die
Liebfrauenschule Vechta wird dreizügig geführt. Derzeit werden dort 764
Schülerinnen beschult, von denen 710 im Landkreis Vechta leben.
Die vorgelegte Kostenschätzung enthält auch Ansätze für schulisch nicht
erforderliche Räumlichkeiten (Kapelle, Sakristei, Schülerzeitung, ULF Fashion)
in Höhe von 21.000 €.
Nach Abzug dieser Ansätze verbleiben Gesamtkosten in Höhe von rund.
1.500.000 €.
Für die Liebfrauenschule wurden dem damaligen Träger „Kongregation der
Schwestern Unserer Lieben Frau“ Baukostenzuschüsse in Höhe von einem Drittel
der notwendigen Baukosten gewährt. Die Finanzierung von Baumaßnahmen erfolgte
seinerzeit je zu einem Drittel durch den Orden, das BMO und den Landkreis
Vechta. Aufgrund des Trägerwechsels entfällt nun eine Beteiligung des Ordens.
Deshalb kann eine Zuschussgewährung in Höhe der Hälfte der notwendigen
Brandschutzsanierungskosten als angemessen angesehen werden.
In Anlehnung an die zugesicherte Finanzhilfe für 20 Jahre kommt eine Zweckbindung der Zuschussgewährung für ebenfalls 20 Jahre in Frage. Dadurch wäre im Falle einer vorzeitigen Auflösung der Liebfrauenschule am jetzigen Standort eine Rückzahlung verbliebener Abschreibungsbeträge möglich.
„Dem Kreistag wird empfohlen, dem Bischöflich Münsterschen Offizialat für die Brandschutzsanierung bei der Liebfrauenschule Vechta einen Zuschuss in Höhe der Hälfte der notwendigen Brandschutzsanierungskosten, höchstens 750.000 €, zu bewilligen und die erforderlichen Mittel im Haushalt 2016 zur Verfügung zu stellen. Die Zuschussgewährung erfolgt mit der Bedingung einer Zweckbindung für eine schulische Nutzung als Gymnasium am jetzigen Standort für 20 Jahre.“