Betreff
Zuschuss an das Bischöflich Münstersche Offizialat Vechta (BMO) für die Brandschutzsanierung der Liebfrauenschule Vechta (067/2015)
Vorlage
067/2015
Aktenzeichen
405010
Art
Beschlussvorlage

Mit Antrag vom 27.01.2015 bittet das BMO um eine Finanzhilfe für eine Brandschutzsanierung im gesamten Schulkomplex der Liebfrauenschule. Bei einem Finanzvolumen von 1.523.000 € wird eine Finanzhilfe in Höhe von 750.000 € beantragt.

 

Mit Kreistagsbeschluss vom 04.04.2013 wurde der Liebfrauenschule Vechta gGmbH als Träger der Schule eine Finanzierungshilfe für 20 Jahre, also bis 2033, zugesichert. Die Liebfrauenschule Vechta gGmbH erhält für jede Schülerin mit Wohnsitz im Landkreis Vechta einen jährlichen Zuschuss von 550 €. Die Liebfrauenschule Vechta wird dreizügig geführt. Derzeit werden dort 764 Schülerinnen beschult, von denen 710 im Landkreis Vechta leben.

 

Die vorgelegte Kostenschätzung enthält auch Ansätze für schulisch nicht erforderliche Räumlichkeiten (Kapelle, Sakristei, Schülerzeitung, ULF Fashion) in Höhe von 21.000 €.

 

Nach Abzug dieser Ansätze verbleiben Gesamtkosten in Höhe von rund. 1.500.000 €.

 

Für die Liebfrauenschule wurden dem damaligen Träger „Kongregation der Schwestern Unserer Lieben Frau“ Baukostenzuschüsse in Höhe von einem Drittel der notwendigen Baukosten gewährt. Die Finanzierung von Baumaßnahmen erfolgte seinerzeit je zu einem Drittel durch den Orden, das BMO und den Landkreis Vechta. Aufgrund des Trägerwechsels entfällt nun eine Beteiligung des Ordens. Deshalb kann eine Zuschussgewährung in Höhe der Hälfte der notwendigen Brandschutzsanierungskosten als angemessen angesehen werden.

 

In Anlehnung an die zugesicherte Finanzhilfe für 20 Jahre kommt eine Zweckbindung der Zuschussgewährung für ebenfalls 20 Jahre in Frage. Dadurch wäre im Falle einer vorzeitigen Auflösung der Liebfrauenschule am jetzigen Standort eine Rückzahlung verbliebener Abschreibungsbeträge möglich.


„Dem Kreistag wird empfohlen, dem Bischöflich Münsterschen Offizialat für die Brandschutzsanierung bei der Liebfrauenschule Vechta einen Zuschuss in Höhe der Hälfte der notwendigen Brandschutzsanierungskosten, höchstens 750.000 €, zu bewilligen und die erforderlichen Mittel im Haushalt 2016 zur Verfügung zu stellen. Die Zuschussgewährung erfolgt mit der Bedingung einer Zweckbindung für eine schulische Nutzung als Gymnasium am jetzigen Standort für 20 Jahre.“


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              50

Produkt (PSP/KST): I1.50neu

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

750.000 €

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

25.000 €

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit  750.000 € (Haushalt 2016)

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

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