Betreff
Kreisschulbaukasse, Festsetzung der Beiträge für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (064/2015)
Vorlage
064/2015
Aktenzeichen
402500
Art
Beschlussvorlage

Nach § 117 Abs. 5 Niedersächsisches Schulgesetz haben die Landkreise eine Kreisschulbaukasse einzurichten. Der Landkreis gewährt daraus den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Antrag Zuwendungen für notwendige Schulbaukosten im Primarbereich (bis Klasse 4) von einem Drittel und im Sekundarbereich (ab Klasse 5) von jeweils der Hälfte.

 

Diese Zuwendungen teilen sich wie folgt auf:

a) Im Primarbereich 15 % zinslose Darlehen und 18 1/3 % nicht rückzahlbare Zuweisungen

b) Im Sekundarbereich 15 % zinslose Darlehen und 35 % nicht rückzahlbare Zuweisungen.

 

Die Darlehen werden für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Die Rückzahlung erfolgt jährlich in Höhe von 5 % der Darlehenssumme.

Die Mittel der Kreisschulbaukasse werden zu zwei Dritteln vom Landkreis und zu einem Drittel von den Städten und Gemeinden auf der Basis der Zahl der Grundschüler aufgebracht. Die Höhe der Beiträge regelt der Landkreis.

 

In den Jahren 2008 bis 2013 ist von den Städten und Gemeinden ein Beitrag von 70 € und vom Landkreis in Höhe von 140 € je Grundschüler erhoben worden. Für die Jahre 2014 und 2015 sind die Beiträge aufgrund des gestiegenen Bedarfs auf 130 € und 260 € angehoben worden.

 

Bis Ende 2017 besteht folgender Bedarf:

 

Für laufende bewilligte Maßnahmen                                                                        2.690.583 €

+ für vorliegende Anträge 2015/2016                                                                       1.527.120 €

+ für angemeldete Maßnahmen 2016/2017                                                            5.236.500 €

Bedarf bis Ende 2017 insgesamt                                                                             9.454.203 €

 

Guthaben der Kreisschulbaukasse                                                                          3.879.750 €

 

Noch zu finanzieren:                                                                                              5.574.453 €

 

Einnahmesituation bei unverändertem Beitragssatz (390 €):

 

+ Beitragseinnahmen 2016 (5.702 Grundschüler)                                                   2.223.780 €

+ Darlehensrückflüsse 2016                                                                                       550.000 €

+ Beitragseinnahmen 2017 (5.600 Grundschüler)                                                   2.184.000 €

+ Darlehensrückflüsse 2017                                                                                       550.000 €

Guthaben insgesamt                                                                                                5.507.780 €

 

Fehlbetrag:                                                                                                                   66.673 €

 

Bei unveränderter Beitragshöhe können mit den vorhandenen Mitteln alle für den Zeitraum geplanten Maßnahmen bezuschusst werden.

 

Voraussichtliche Finanzierungsanteile des Landkreises Vechta:

 

Für das Haushaltsjahr 2016:   5.702 Grundschüler x 260 € = 1.482.520 €,

für das Haushaltsjahr 2017:    5.600 Grundschüler x 260 € = 1.456.000 €.



 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              50

Produkt (PSP/KST): I1.50neu.525

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

1.482.520 €

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

49.417 €

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit  1.482.520 € (Haushalt 2016)

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

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