Betreff
Digitales Alarmierungssystem im Landkreis Vechta (057/2015)
Vorlage
057/2015
Aktenzeichen
385263
Art
Beschlussvorlage

Die Alarmierung der nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) erfolgt zurzeit über das analoge Gleichwellennetz. Da die bisher benutzten analogen Funknetze sukzessive abgebaut werden, ein leistungsmäßiger Ausbau der Gleichwellenversorgung nicht mehr möglich ist und bereits Versorgungslücken bestehen, muss der Landkreis Vechta auf eine andere BOS-konforme Alarmierungsart umstellen. Hierzu muss eine eigene Funkinfrastruktur aufgebaut werden.

 

Die digitale Alarmierung ist seit rund 17 Jahren in Deutschland zur Alarmierung der nichtpolizeilichen BOS eingeführt. Sie ist unabhängig vom Sprechfunk und überträgt sicher und sekundenschnell auch in sehr großen Gebieten.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 16.10.2014 die Einholung eines Fachgutachtens zur erforderlichen Funkausleuchtung im Landkreis Vechta und der damit verbundenen Ermittlung der Anzahl der notwendigen Basisstationen beschlossen. Mit der Erstellung wurde die Fa. IDH-consult GmbH, Hagen, beauftragt. Die Ergebnisse der Untersuchung liegen mittlerweile vor und werden in der Sitzung von der Firma vorgestellt.

 

Unter Berücksichtigung von Geländeformen und -höhen (Topologie) als auch der Flächennutzung, Bewuchs, Art der Bebauung usw. (Morphologie) wurde die erforderliche Funkversorgung individuell für den Landkreis Vechta geplant. Die Funkausbreitungsberechnung kommt zu dem Ergebnis, dass 22 digitale Alarmumsetzer erforderlich sind. Als Standorte wurden insbesondere öffentliche Gebäude untersucht. Damit kann eine autark verfügbare Infrastruktur ohne laufende Nutzungs- und Betreiberkosten geschaffen werden.

 

Für die Infrastruktur entstehen nach Schätzung der Firma IDH-consult Kosten von ca. 400.000 €. Die Kosten für die notwendigen technischen Anpassungen in der Einsatzleitstelle belaufen sich auf ca. 230.000 €.

 

Nach Schaffung der Infrastruktur muss ein Austausch der Meldeempfänger bei sämtlichen nichtpolizeilichen BOS erfolgen. Für die Anschaffung von ca. 50 digitalen Meldeempfängern für den Landkreis entstehen Kosten von ca. 22.000 €. Bei den Städten und Gemeinden entstehen weitere Kosten für die Beschaffung von ca. 1.500 erforderlichen digitalen Meldeempfängern sowie diversen Sirenensteuerungen.

 

Aufgrund der bereits durchgeführten umfangreichen Vorarbeiten sollte die Firma IDH-consult mit der Projektabwicklung beauftragt werden. Die Kosten nach HOAI belaufen sich auf ca. 100.000 €.

 


Für die Einführung der digitalen Alarmierung im Landkreis Vechta werden die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 752.000 € für die Projektabwicklung, die Kosten der Schaffung der Infrastruktur, der notwendigen technischen Anpassungen in der Einsatzleitstelle und der Beschaffung der digitalen Meldeempfänger für den Landkreis Vechta im Haushalt 2016 zur Verfügung gestellt.


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              32

Produkt (PSP/KST):

 I1.32neu.510 (752.000 €)

P1.32.03.127001.002 (Folgekosten)

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

752.000 €

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

18.000 €

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

(Anmeldung Plan 2016 mit 752.000 €)

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: 10 Jahre