Mit
dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Vechta (SkF) wurde mit Wirkung ab
01.01.1993 eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen des
sozialpsychiatrischen Dienstes des Landkreises Vechta geschlossen. Danach ist
der SkF Träger einer sozialpsychiatrischen Beratungsstelle und nimmt zusammen
mit dem Gesundheitsamt Aufgaben nach dem Nds. Gesetz
über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) wahr. Nach der
Vereinbarung übernimmt der Landkreis die anteiligen Kosten für eine mit Diplom-Sozialpädagoginnen
besetzten Vollzeitstelle und einer mit rund sieben Wochenstunden besetzten
Verwaltungs- und Sekretärinnenstelle in Teilzeit. Danach erstattet der Landkreis
Vechta dem SkF die nicht durch Leistungen Dritter gedeckten Kosten der Beratungsstelle,
höchstens jedoch 70 % der Personal- und Sachkosten.
Seitens des SkF wird nunmehr beantragt, dieses Kostenteilungsverhältnis auf 80
% der nicht durch Leistungen Dritter gedeckten Personal- und Sachkosten
anzuheben.
Als Begründung hierfür wird angeführt, dass eine Anpassung seit Abschluss im
Jahre 1992 bisher nicht erfolgte und sowohl Sach- als auch Personalkosten
generell gestiegen sind und der Verein kaum noch den Eigenanteil generieren
kann. Der SkF betreut derzeit 163 Klienten.
Bisher entstehen dadurch jährliche Kosten in Höhe von rund 68.000 €. Eine
Anhebung des Kostenteilungsverhältnis auf die beantragten 80 % hätte Mehrkosten
von jährlich ca. 9.000 € und damit Gesamtkosten von rund 77.100 € jährlich zur
Folge.
„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die Vereinbarung mit dem SkF e. V. über die Zusammenarbeit im Rahmen des sozialpsychiatrischen Dienstes vom 10.11.1992 insoweit zu ändern, als dass ab 01.01.2016 die Kostenbeteiligung des Landkreises Vechta auf 80 % festgelegt wird.“