Betreff
Antrag auf Anpassung der Finanzierung der sozialpsychiatrischen Beratungsstelle des SkF e.V. (056/2015)
Vorlage
056/2015
Aktenzeichen
535522
Art
Beschlussvorlage

 

Mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Vechta (SkF) wurde mit Wirkung ab 01.01.1993 eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen des sozialpsychiatrischen Dienstes des Landkreises Vechta geschlossen. Danach ist der SkF Träger einer sozialpsychiatrischen Beratungsstelle und nimmt zusammen mit dem Gesundheitsamt Aufgaben nach dem Nds. Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) wahr. Nach der Vereinbarung übernimmt der Landkreis die anteiligen Kosten für eine mit Diplom-Sozialpädagoginnen besetzten Vollzeitstelle und einer mit rund sieben Wochenstunden besetzten Verwaltungs- und Sekretärinnenstelle in Teilzeit. Danach erstattet der Landkreis Vechta dem SkF die nicht durch Leistungen Dritter gedeckten Kosten der Beratungsstelle, höchstens jedoch 70 % der Personal- und Sachkosten.


Seitens des SkF wird nunmehr beantragt, dieses Kostenteilungsverhältnis auf 80 % der nicht durch Leistungen Dritter gedeckten Personal- und Sachkosten anzuheben.
Als Begründung hierfür wird angeführt, dass eine Anpassung seit Abschluss im Jahre 1992 bisher nicht erfolgte und sowohl Sach- als auch Personalkosten generell gestiegen sind und der Verein kaum noch den Eigenanteil generieren kann. Der SkF betreut derzeit 163 Klienten.


Bisher entstehen dadurch jährliche Kosten in Höhe von rund 68.000 €. Eine Anhebung des Kostenteilungsverhältnis auf die beantragten 80 % hätte Mehrkosten von jährlich ca. 9.000 € und damit Gesamtkosten von rund 77.100 € jährlich zur Folge.

 


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die Vereinbarung mit dem SkF e. V. über die Zusammenarbeit im Rahmen des sozialpsychiatrischen Dienstes vom 10.11.1992 insoweit zu ändern, als dass ab 01.01.2016 die Kostenbeteiligung des Landkreises Vechta auf 80 % festgelegt wird.“


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              53

Produkt (PSP/KST):
P1.53.04.412001.002; 431800

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

77.100 €

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

77.100 € zuzügl. ant. Kostensteigerung

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit  77.100 € (ab 2016)

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: