Im Haushaltsjahr 2014 sind überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
entstanden, die jedoch durch zusätzliche Einnahmen bzw. Einsparungen finanziert
werden können.
Fälle von nicht unerheblicher Bedeutung werden vom Kreistag beschlossen.
Eine Übersicht über die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ist
als Anlage beigefügt.
Dem Kreistag wird empfohlen, die nachstehenden überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu beschließen
1) Fleischhygiene 28.021,34 €
2) Eingliederungshilfe; Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 79.566,07 €
3) Sonstige Leistungen und Hilfen der Eingliederungshilfe 130.899,87 €
4) Leistungen Asylbewerberleistungsgesetz 1.083.844,61 €
5) Bauunterhaltung 24.929,14 €
6) Abfallverwertung/-entsorgung 155.347,43 €
Die vom Landrat genehmigten über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen i. H. v. insgesamt 2.900,00 € werden zur Kenntnis genommen.