Betreff
Erhöhung der Kapazitäten für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung (052/2015)
Vorlage
052/2015
Aktenzeichen
361008
Art
Beschlussvorlage

Als präventive Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind mit Beschluss des Kreistages vom 15.03.2007 eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage zusätzlich zu den drei stationären Messstellen beschafft und innerhalb des Kreisgebietes rund 160 mobile Messstellen eingerichtet worden.

 

Im Durchschnitt können lediglich 3,4 Messungen jährlich je Messstelle bei ca. 4 – 6 bedienbaren Messstellen pro Tag durchgeführt werden. Die dadurch erzielbare Kontrolldichte, also das Risiko des einzelnen Kraftfahrzeugführers während einer Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen zu werden, ist entsprechend gering. Die Statistik der Polizeiinspektion Cloppenburg-Vechta weist für 2014 insgesamt 182 geschwindigkeitsbedingte Unfälle im Kreisgebiet aus. Aus diesen Unfällen resultierten aber 57 % der tödlichen Unfälle (4 Tote).

 

Seit Mitte Juli 2015 ist durch den Austausch des alten Messgerätes durch ein kleineres und flexibler einsetzbares Gerät die Möglichkeit gegeben, weitere Gefahrenstellen z. B. in Kurvenlagen oder vor Kindergärten zu überwachen, die bisher aus technischen Gründen nicht kontrollierbar waren. Auch wenn die Anzahl der bisherigen Messstellen möglicherweise reduziert werden kann, wird sich im Ergebnis eine höhere Anzahl ergeben. Dies führt dann zu einer weiteren Abnahme der Kontrolldichte.

 

Die Auswertung der Messergebnisse im Zeitraum vom 21.07. – 12.08.2015 hat ergeben, dass die Zahl der Geschwindigkeitsverstöße erheblich ist. Selbst innerorts und am Tage werden Geschwindigkeiten jenseits von 80 km/h gefahren. Außerorts wurde in 1407 Fällen (= 37,4 % aller gemessenen Fahrzeug) eine Überschreitung festgestellt, davon in 160 Fällen (= 4,2 % aller Messungen) im bußgeldrelevanten Bereich.

 

Um dem Auftrag besser gerecht werden zu können, ist es sinnvoll, den Personalanteil und die technische Ausstattung für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung zu erhöhen. Erforderlich sind dazu zwei weitere Messbeamte, ein weiterer Bildauswerter, ein weiteres Messgerät sowie ein entsprechendes Fahrzeug. Für Beschaffung und Betrieb der mobilen Anlage sind folgende Mittel anzusetzen:

 

Mobile Messanlage                                                                                                60.000 €,

Einsatzfahrzeug                                                                                                     25.000 €,

3 Mitarbeiter/innen                                                                                               120.000 €,

Laufende Sachkosten jährlich                                                                               30.000 €.

 

Die Sach- und Personalkosten werden voraussichtlich durch die Einnahmen mehr als gedeckt.


Dem Kreistag wird empfohlen, die Beschaffung und den Betrieb einer weiteren mobilen Geschwindigkeitsmessanlage zu beschließen und die notwendigen Planstellen im Nachtragstellenplan 2015 und die notwendigen Haushaltsmittel im Haushalt 2016 bereitzustellen.


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              32

Produkt (PSP/KST):

I1.32neu.510               (60.000 €+25.000€)

P1.32.00.122006.002 (150.000 €)

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

235.000 €

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

150.000 €

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja,

 nein, (Anmeldung Plan 2016: 235.000 €)

 

 

Investition:                             ja, 85.000 €

                                                nein

 

 

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