Betreff
Jahresabschluss 2014 und Entlastungserteilung, Verwendung des Jahresergebnisses (040/2015)
Vorlage
040/2015
Aktenzeichen
20222114
Art
Beschlussvorlage

Aus dem Jahresabschluss 2014 sind die folgenden Wirtschaftsergebnisse zu entnehmen:

 

1.       Überschuss ordentliches Ergebnis Landkreis Vechta                              4.708.315,31 €

2.       Überschuss außerordentliches Ergebnis Landkreis Vechta                         81.718,74 €

3.       Fehlbetrag ordentliches Ergebnis Jugend und Freizeitzentrum                    25.725,50 €

 

Die Gebührennachkalkulation Fleischhygiene ergibt eine in den Folgejahren auszugleichende Überdeckung i. H. v. 186.761,67 € (Vorjahr 140.254,33 €). Der Differenzbetrag i. H. v. 46.507,34 soll entsprechend den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Umsetzung Doppik“ ergebnisneutral dem Sonderposten Gebührenausgleich Fleischhygiene zugeführt werden.

 

Nach § 58 Abs.1 Nr.10 NKomVG beschließt der Kreistag den Jahresabschluss, den konsolidierten Gesamtabschluss, die Zuführung zu Überschussrücklagen (§ 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG) und die Entlastung des Landrats.

 

§ 110 Abs.7 S.2 NKomVG legt fest, dass ein Überschuss durch Beschluss der Überschussrücklage zugeführt wird. Ein Fehlbetrag wird gem. § 24 GemHKVO durch die Überschussrücklage gedeckt. Soweit der Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis nicht mit der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt werden kann, kann der Fehlbetrag aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt werden.

 

Der abschließende Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 ist als Anlage (nur in elektronischer Form) beigefügt. Der Jahresabschluss kann nach vorheriger telefonischer Absprache (Telefon 04441/8981410) beim Landkreis eingesehen werden.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

Die Jahresabschlüsse 2014 des Landkreises Vechta und des Jugend- und Freizeitzentrums am Dümmer werden beschlossen und dem Landrat wird Entlastung erteilt.

 

Der sich aus der Ergebnisrechnung des Landkreises Vechta ergebende Überschuss wird in Höhe von 4.708.315,31 € der „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ und in Höhe von 81.718,74 € der „Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ zugeführt.

Dem „Sonderposten Gebührenausgleich“ wird ein Betrag in Höhe von 46.507,34 € zugeführt.

 

Der sich aus der Ergebnisrechnung des Regiebetriebes Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer ergebende Fehlbetrag in Höhe von 25.725,50 € wird durch die Entnahme aus der „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ gedeckt.


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):      

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit       

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

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