Betreff
Zuschuss für die Kreishandwerkerschaft (KHWS) Vechta für das Projekt "Berufspraktische Integration"
Vorlage
039/2015
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Vechta beteiligt sich seit 2006 an dem Projekt „Berufspraktische Integration“ der Kreishandwerkerschaft mit jährlich 42.600,00 €. Zuletzt beschloss der Kreistag in seiner Sitzung vom 24.07.2014 das Projekt bis 31.12.2015 zu fördern.

 

Ziel des Projektes ist es, noch nicht ausbildungsfähige junge Menschen über Praktika in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Darüber hinaus werden wichtige Schlüsselqualifikationen wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Durchhaltevermögen und auch Kritik- und Teamfähigkeit vermittelt, die als Voraussetzung für eine Ausbildung und Arbeitstätigkeit gelten.

 

Die zu betreuende Teilnehmerzahl beträgt 20 Personen. Die im Verlauf der Maßnahme durch Abbruch, längere Krankheit, Umzug frei werdenden Plätze werden durch Nachrücker besetzt. Die Erfahrung zeigt, dass in der Regel zwischen 35 – 40 Personen im Laufe des Projektjahres aufgenommen werden, wovon etwa 30 aktuell betreut werden.

 

Das Projekt hat sich wegen der positiven Vermittlungsquote in den vergangenen Jahren als erfolgreich erwiesen. Im Projektzeitraum 2014/2015 wurden 39 Teilnehmer in das Projekt aufgenommen. Davon haben im Laufe des Jahres 8 TeilnehmerInnen gekündigt (z. T. wegen Erkrankungen), 2 Teilnehmer sind umgezogen und 1 Teilnehmerin hat die Maßnahme wegen Elternzeit beendet. Von den verbleibenden 28 Teilnehmern konnten 20 in eine Ausbildung oder Arbeit vermittelt werden (71,42 %), 4 in andere Bildungsmaßnahmen (14,29 %) und 4 Teilnehmer befinden sich noch im laufenden Bewerbungsverfahren.

 

Nachdem die Maßnahmekosten über 10 Jahre unverändert geblieben sind, ergeben sich ab 01.01.2016 höhere Personalkosten. Die KHWS beantragt daher ab 01.01.2016 einen Zuschuss in Höhe von jährlich 46.000,00 €.

 


Dem Kreistag wird empfohlen, das Projekt „Berufspraktische Integration“ der Kreishandwerkerschaft für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2018 mit einem Zuschuss in Höhe von jährlich 46.000,00 € zu fördern.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:  X ja       nein

 

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):      

P1.51.02.363110.001/SK: 431700

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

138.000,00 €     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

46.000,00 €     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

X ja, mit  257.700,00 €

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: