Betreff
Antrag der Jugendwerkstätten Damme, Lohne und Vechta auf Zuschuss zur Kofinanzierung der ESF/Landesmittel
Vorlage
038/2015
Art
Beschlussvorlage

Das Land Niedersachsen fördert nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten vom 25.11.2010 anteilig mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Arbeit der Jugendwerkstätten, um individuell beeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen den Zugang zur Beschäftigung zu ermöglichen, sowie ihre soziale Integration zu verbessern. Es unterstützt die Aufgabenwahrnehmung der örtlichen Träger der Jugendhilfe (§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit) und ergänzt die Leistungen des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) bzw. des SGB III (Arbeitsförderung).

 

Insoweit arbeiten Jugendwerkstätten an der Schnittstelle von Jugendhilfe (SGB VIII) und Arbeitsmarktförderung (SGB II und SGB III). In Jugendwerkstätten können auch SchülerInnen mit fehlender Lernmotivation durch Nutzung alternativer, außerschulischer Lernorte in Einzelfällen sozial, schulisch und beruflich wieder eingegliedert werden.

 

Im Landkreis Vechta gibt es 3 Jugendwerkstätten (Jugendwerkstatt der Diakonie in Damme, des Caritas-Sozialwerkes in Lohne und des BDKJ in Vechta), die landkreisweit für alle zugewiesenen Jugendlichen erreichbar sind.

 

Ab dem 01.07.2015 beginnt für die Jugendwerkstätten eine neue Förderperiode der Landes- und ESF-Förderung mit wesentlichen Änderungen. Die neue Richtlinie bzw. ein Richtlinienentwurf liegen noch nicht vor. Grundlage der Förderung ist zzt. das vom Nieders. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 17.03.2015 erstellte Informationsblatt an die Jugendwerkstätten zur zukünftigen Richtliniengestaltung in der ESF-Förderperiode 2015 – 2020.

 

U. a. wird künftig die Förderung auf eine Personalkostenförderung zuzüglich einer Restkostenpauschale umgestellt. Die Förderung aus ESF und Landesmitteln darf nur bis 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Unter der Voraussetzung, dass 16 Teilnehmerplätze mit max. 3 Arbeitsbereichen vorgehalten werden, können Qualifikation, Bildung und sozialpädagogische Angebote einer Jugendwerkstatt mit max. 165.000,00 € jährlich vom Land bezuschusst werden, entsprechend 90 %. Vorausgesetzt wird, dass eine finanzielle kommunale Beteiligung von 10 %, entsprechend 18.334,00 € erfolgt. Bislang waren von Kreistag jeweils 15.000 € pro Jugendwerkstätte jährlich gewährt worden.

 

Die erste Förderperiode umfasst den Zeitraum vom 01.07.2015 bis 31.03.2018 somit 33 Monaten. Eine zweite Förderperiode bezieht sich auf die Zeit vom 01.04.2018 – 31.12.2020.

 

Für den ersten Bewilligungszeitraum ergeben sich für die 3 Jugendwerkstätten folgende Kosten:

 

01.07.2015 – 31.12.2015          9.167,00 € x 3 Jugendwerkstätten =            27.501,00 €

01.01.2016 – 31.12.2016        18.334,00 € x 3 Jugendwerkstätten =            55.002,00 €

01.01.2017 – 31.12.2017        18.334,00 € x 3 Jugendwerkstätten =            55.002,00 €

01.01.2018 – 31.03.2018          4.583,50 € x 3 Jugendwerkstätten =            13.750,50 €

                                                                                                                      151.255,50 €

 

Durch die Bereitstellung der 10 %igen Kofinanzierung durch den Landkreis wird eine Förderung durch ESF-Landesmittel in Höhe von 453.750,00 € pro Jugendwerkstatt (insgesamt 1.361.250,00 € für den Landkreis) ermöglicht.

 


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

Der Landkreis Vechta beteiligt sich an der Arbeit der Jugendwerkstätten im Landkreis Vechta entsprechend der noch zu verabschiedenden Richtlinie  mit 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, max. 18.334,00  € jährlich pro Jugendwerkstatt. Die Förderung erfolgt zunächst für den ersten Bewilligungszeitraum vom 01.07.2015 – 31.03.2018.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:  X ja       nein

 

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):      

P1.51.02.363110.001/SK: 431700

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

151.255,50 

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

55.002,00 €

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

X ja, mit  257.700,00 €

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: