Betreff
Antrag auf Anpassung der Finanzierung des Pflegekinderdienstes des SkF e. V.
Vorlage
035/2015
Art
Beschlussvorlage

Nach der Vereinbarung zwischen dem SkF e. V. und dem Landkreis Vechta vom 10.11.1992 nimmt der SkF für den Landkreis die Aufgaben des Pflegekinderdienstes wahr. Die Vereinbarung basiert auf 2 Vollzeitstellen. Aufgrund der geänderten Verhältnisse ist seit dem 01.01.2015 der Stellenplan mit Zustimmung des Landkreises auf 2,5 Stellen erweitert worden. Nach § 3 der Vereinbarung erstattet der Landkreis 70 % der Personal- und Sachkosten des Pflegekinderdienstes, die nicht durch Leistungen Dritter gedeckt sind.

 

 

Nach Maßgabe der Abrechnung für 2014 betrugen die Kosten des SkF für den Pflegekinderdienst auf Grundlage von 2,0 Vollzeitstellen insgesamt 183.878,93 €. Die Kostenbeteiligung des Landkreises Vechta betrug mit 70 % für die Allgemeine Vollzeitpflege insgesamt 128.715,25 €.

In Fällen, in denen der Landkreis aufgrund eines mehr als 2-jährigen Aufenthaltes  der Pflegefamilie im Landkreis nach § 86 Abs. 6 SGB VIII zuständig und damit kostenerstattungsberechtigt ist, können auf Grundlage des § 37 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit der mit dem SkF e. V. geschlossenen Vereinbarung vom 23.12.2013 pro Fall pro Monat 141,05 € dem kostenerstattungspflichtigen öffentlichen Träger in Rechnung gestellt werden. Im Jahre 2014 wurden in etwa der Hälfte der Fälle auf dieser Basis dem Landkreis Vechta die Kosten des SkF mit monatlich 141,05 € erstattet. Das Erstattungsvolumen liegt bei über 100.000 €.

 

Mit Schreiben vom 04.05.2015 beantragt der SkF eine Anpassung der prozentualen Beteiligung des Landkreises auf 85 %. Unter Berücksichtigung der mit dem SkF geführten Gespräche ist dieser Antrag insoweit abgeändert worden, dass die Eigenbeteiligung des SkF von 30 auf 20 % reduziert werden soll.

 

Insbesondere wird es auch künftig erforderlich sein, weitere Pflegefamilien zu akquirieren und durch eine sorgfältige Vorbereitung auf ihre anspruchsvolle Aufgabe vorzubereiten. Dies gilt insbesondere auch für die Akquise von Pflegeeltern  für Säuglinge/Kinder, bei denen nach Maßgabe vorliegender Diagnosen davon ausgegangen werden muss, dass sich bei den Kindern im Rahmen ihrer weiteren Entwicklungen Beeinträchtigungen, wenn nicht sogar Behinderungen, herausstellen. Eine fachliche Begleitung auf hohem qualitativen Niveau ist insbesondere auch in solchen Fällen unabdingbar.

 

Der Pflegekinderdienst des SkF hat im Jahre 2014 rund 120 Pflegestellen betreut, davon 14 Kurzzeitpflegen mit insgesamt 19 Monaten. In 20 Fällen wurden Kinder in Bereitschaftspflegestellen vermittelt.

 

Seitens des Jugendamtes wird vorgeschlagen, die gute Zusammenarbeit mit dem SkF fortzuführen und die Kostenbeteiligung des Landkreises am Pflegekinderdienst auf 80 % festzulegen. 

 


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die Vereinbarung mit dem SkF e. V. über die Wahrnehmung der Aufgaben des Pflegekinderdienstes vom 10.11.1992 insoweit zu ändern, als dass ab 01.01.2016 die Kostenbeteiligung des Landkreises Vechta auf 80 % festgelegt wird.


 

Finanzielle Auswirkungen:  X ja       nein

 

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):      

P1.51.02.363310.007/SK: 431800

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

177.000,00 €

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

177.000,00 €

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

X ja, mit       170.000,00 

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: