Betreff
Weiterführung des Projektes Familienpaten des SkF e. V.
Vorlage
034/2015
Art
Beschlussvorlage

Mit Beschluss des Kreistages vom 19.12.2013 beteiligt sich der Landkreis ab 01.01.2014 für die Dauer von 2 Jahren mit einem Zuschuss von jährlich 20.000 € an der kreisweiten Etablierung des präventiven Angebotes des Familienpatenprojektes als Maßnahme der Frühen Hilfen.

 

Mit Antrag vom 08.07.2015 beantragt der SkF nunmehr für die Weiterführung des Familienpatenprojektes ab 01.01.2016 für die Dauer von 2 Jahren einen Zuschuss in Höhe von 30.000 €. Die Kostensteigerung für das Familienpatenprojekt bei unverändertem Stundenanteil der Koordinierungskräfte begründet der SKF damit, dass bei Erstantrag für die Koordinierungskräfte nur die Vergütungsgruppe TG 12, Stufe 3, berücksichtigt worden sei. Nunmehr seien die realen Personalkosten der Mitarbeiterinnen in TG 12, Stufe 6, zu Grunde gelegt worden. Zudem seien Leitungs- und Verwaltungspersonalkosten  beim Erstantrag als Eigenanteil des SKF eingebracht worden. Auf Grundlage dieser Voraussetzung belaufen sich unter Berücksichtigung der Personalkosten für die beiden Koordinierungskräfte (insg.15 Wochenstunden), der Verwaltungspersonalkosten und Sachkosten auf insgesamt 41.995 €. Der SkF beteiligt sich mit Eigenmitteln aus Spenden und Stiftungsmitteln in Höhe von rund 10 % an dem Projekt. Eine höhere Eigenbeteiligung des SkF sei nach Antragsbegründung nicht möglich, da Stiftungsmittel oft nur einmalig beantragt werden könnten und Spenden nicht planbar seien. Als regelmäßige Ko-Finanzierung seien sie nicht einplanbar.

 

Frühe Hilfen und damit auch der Familienpatendienst sind ein fester Bestandteil der Jugendhilfe geworden. Die bisher gemachten Erfahrungen belegen, dass der verstärkte Einsatz präventiver Hilfen (Familienhebammen/-paten, Familienservicebüros, sonstige Betreuungsangebote etc.)  entscheidend dazu beiträgt, die Fallzahlen- und Kostensituation zu beeinflussen. So hat aus Sicht des Jugendamtes das gute im Landkreis vorhandene Angebot an Frühen Hilfen einen entscheidenden Anteil daran, dass Fallzahlen und Kosten der Jugendhilfe stagnieren und z.T. auch sinken.

 


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

Der SkF e. V. erhält ab 01.01.2016 für die Weiterführung des Projektes Familienpaten für zwei Jahre einen Zuschuss von jährlich 30.000 Euro.


 

Finanzielle Auswirkungen:  X ja       nein

 

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):      

P1.51.02.363310.005/SK: 431800

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

30.000,00 €

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

30.000,00 €

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

X ja, mit  30.000,00 €

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: