Betreff
Fortführung des Famlienhebammendienstes des SkF e. V.
Vorlage
033/2015
Art
Beschlussvorlage

Der Sozialdienst kath. Frauen e. V. (SkF e. V.) bietet seit Mai 2008 einen Familienhebammendienst im Landkreis Vechta an. Das präventive Hilfsangebot beinhaltet aktuell 6 zusätzlich qualifizierte Hebammen mit insgesamt 30 Wochenstunden. Die Arbeit dieser Hebammen wird koordiniert von einer sozialpädagogischen Kraft mit 19,5 Wochenstunden. Für die Durchführung des Familienhebammendienstes hat der Kreistag mit Beschluss vom 18.10.2012 ab 01.01.2013 für 3 Jahre einen Zuschuss von jährlich 100.000 € gewährt. Der Kreistag hat weiter beschlossen, den Familienhebammendienst ab 01.01.2013 als Regelangebot der Jugendhilfe vorzuhalten.

 

Schwerpunkt der Arbeit der Familienhebammen ist die medizinische und psychosoziale Beratung von Schwangeren und jungen Müttern mit ihren Säuglingen, bei denen prinzipiell die Gefahr einer Kindeswohlgefährdung möglich ist. Für die Durchführung des Familienhebammendienstes wird dem Landkreis Vechta vom Land Niedersachsen im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen ein jährlicher Zuschuss gewährt. Dieser beträgt für 2015  66.210 €.

 

Der SkF e. V. beantragt mit Schreiben vom 10.06.2015 für die Dauer von 2 Jahren die Fortsetzung des Familienhebammendienstes ab 01.01.2016, sowie eine Erhöhung der Förderung.

 

Begründet wird der Antrag mit steigenden Anfragen und einer wachsenden Überforderung der Eltern aufgrund zunehmender psychischer Erkrankungen. Auch ist der Anteil der zu betreuenden Flüchtlinge kontinuierlich steigend. Die vermehrte Komplexität der Fälle stelle das Familienhebammenteam zudem vor immer höhere Anforderungen. Fälle, in denen eine höhere wöchentliche Stundenzahl der Familienhebammen  sinnvoll und notwendig sei, z. B. bei Mehrlingsgeburten, besonders schwachen Müttern oder aktuellen familiären Krisen, seien keine Seltenheit mehr.

 

Um diesen Anforderungen auch künftig gerecht zu werden, beantragt der SkF e. V. die Aufstockung der Fachleistungsstunden der Hebammen von wöchentlich 30 Stunden auf 40 Stunden und die der Koordinierungskraft von 19,5 auf 25 Wochenstunden. In Anbetracht des vorhandenen Bedarfs wird die Aufstockung der Fachstunden der Hebammen aus Sicht des Jugendamtes unterstützt. Hinsichtlich des Koordinierungsaufwandes wird die Auffassung vertreten, dass hier weiterhin ein Stundenaufwand von 19,5 Stunden ausreichend ist

 

Laut Finanzierungsplan errechnet sich unter Berücksichtigung eines Eigenanteils des SkF e. V. in Höhe von 10 % eine Förderung in Höhe von rund 128.000 €.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

Der SkF e. V. erhält ab 01.01.2016 für die Dauer von zwei Jahren für die Fortführung des Familienhebammendienstes einen Zuschuss in Höhe von jährlich 128.000 Euro.


 

Finanzielle Auswirkungen: X  ja      nein

 

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):      

P1.51.02.363200.002/SK: 431800

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

128.000,00 €

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

128.000,00 €

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

X ja, mit  128.000,00 €

 nein

 

 

Investition:                             ja     X nein

 

 

Nutzungsdauer: