Betreff
Beschäftigung von Asylbewerbern (§ 5 AsylbLG) (008/2015)
Vorlage
008/2015
Art
Beschlussvorlage

Die SPD-Kreistagsfraktion hat einen Antrag auf Durchführung eines Beschäftigungsprojektes und ein Konzept zur kommunalen Flüchtlingsunterstützung eingereicht. Der Antrag ist am 23.04.2015 vom Kreistag zur Beratung an den Wirtschafts-, Finanz- und Sozialausschuss verwiesen worden.

Nachfolgend werden zunächst die rechtlichen Grundlagen für die Beschäftigung von Asylbewerbern dargestellt sowie das Harburger Modell, das als Grundlage für das eingereichte Konzept verwendet wurde.

§ 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt, dass Asylbewerbern soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden sollen, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde.

Für die zu leistende Arbeit wird gem. § 5 Abs. 2 AsylbLG eine Aufwandsentschädigung von
1,05 € je Stunde gezahlt.

Bislang organisieren die Städte und Gemeinden im Landkreis Vechta die Beschäftigung der Asylbewerber in eigener Verantwortung und im Rahmen der vor Ort bestehenden Möglichkeiten, z.B. auf dem Bauhof.

Im Landkreis Harburg gibt es in Kooperation mit der Diakonie und dem Herbergsverein e.V. Beschäftigungsangebote bei kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Einrichtungen, wobei die Akquise durch den Herbergsverein erfolgt. Das Angebot soll den Flüchtlingen einen strukturierten Tagesablauf und eine Orientierung in Stadt und Gemeinde bieten.

Der Fokus ist im Landkreis Harburg auf die Beschäftigung alleinstehender männlicher Flüchtlinge gerichtet, wobei auf Freiwilligkeit gesetzt wird. Als Einsatzgebiete kommen  z.B. Bauhöfe, Naturschutz, Friedhöfe, Forst,  Museen, Bäder usw. in Betracht.

Laut Kostenberechnung entstehen im LK Harburg für ca. 200 Beschäftigungsstellen Gesamtkosten in Höhe von ca. 450.000 €. Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt, das „Harburger Modell“ auf den Landkreis Vechta zu übertragen.

Fraglich bleibt, ob bei der Umsetzung eines solchen Projektes im Landkreis Vechta und bei der Vielzahl der zu berücksichtigenden Asylbewerber hinreichend Arbeitsgelegenheiten für gemeinnützige Tätigkeiten zur Verfügung stehen würden, denn bei einem solchen Beschäftigungsprojekt darf keine Konkurrenz zum erwerbsorientierten Arbeitsmarkt und auch nicht zum Sektor des SGB II entstehen.

Zudem sollten die bereits im Landkreis Vechta bestehenden Strukturen berücksichtigt werden, denn beispielsweise in der Gemeinde Goldenstedt und der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden erfolgt schon langjährig eine Beschäftigung von Asylbewerbern auf dem Bauhof oder eine Unterstützung der Hausmeister in den Schulen.

Es bleibt auch abzuwarten, wie zukünftig mit Hilfe der neu eingeführten sozialpädagogischen Betreuung der Asylbewerber auch in anderen Kommunen auf entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten hingewirkt werden kann und ggf. auch die vielerorts bestehende Unterstützungsbereitschaft Ehrenamtlicher einbezogen werden kann. Die Einschaltung eines Beschäftigungsträgers würde die Bereitschaft der übrigen Städte und Gemeinden, ähnliche Beschäftigungsstellen einzurichten, nach Auskunft der Hauptverwaltungsbeamten nicht erhöhen.

Darüber hinaus erscheint zum jetzigen Zeitpunkt eine Umsetzung des „Harburger Modells“ im Landkreis Vechta nicht mehr sinnvoll, da vom Gesetzgeber eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen vorgesehen ist. Geplant ist, die Wartefrist für eine Arbeitsaufnahme von zur Zeit 15 Monaten auf 3 Monate zu verkürzen.

Aus vorgenannten Gründen wird vorgeschlagen, das aus dem Landkreis Harburg vorgestellte Beschäftigungsprojekt im Landkreis Vechta nicht umzusetzen, sondern die Organisation und Umsetzung von Beschäftigungsmöglichkeiten wie bisher den Kommunen zu überlassen.

 

 


Dem Kreistag wird vorgeschlagen zu beschließen, das aus dem Landkreis Harburg vorgestellte Beschäftigungsprojekt im Landkreis Vechta nicht umzusetzen, sondern die Organisation und Umsetzung von Beschäftigungsmöglichkeiten wie bisher den Kommunen zu überlassen.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt: 50              

Produkt (PSP/KST):      

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit       

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: