Betreff
Weiterführung des Wissens- und Technologietransfers im Landkreis Vechta (002/2015)
Vorlage
002/2015
Art
Beschlussvorlage

Seit 2001 betreiben die Landkreise Cloppenburg und Vechta ein gemeinsames Technologietransferzentrum Oldenburger Münsterland (TZOM) mit einer Anlaufstelle in beiden Kreishäusern. Mit dem Betrieb wurde seinerzeit im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung die Steinbeis GmbH & Co für Technologietransfer beauftragt. Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht die qualifizierte Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen in technischen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Bereichen sowie die Begleitung und Betreuung bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Seit 2001 fanden in beiden Landkreisen zusammen 1.700 Vorgespräche (pro Jahr rund 73) und 650 Spezialberatungen (pro Jahr rund 27) bei den Firmen statt.

 

Statistik Landkreis Vechta:

Jahr

2010

2011

2012

2013

2014

Vorgespräche

37

46

50

53

45

Spezialberatungen

20

16

14

13

15

 

Zusätzlich zu den Beratungen leistet das TZOM wichtige Arbeit in Kooperationsprojekten (Unternehmerpreis OM, Dienstleistungsmesse boom, Wachstumsregion Hansalinie, usw.)

 

Für den Technolgietransfer wendet der Landkreis bisher jährlich rd. 110.000 € auf. Ca. 50% werden aus EU-Mitteln erstattet. Die aktuelle Förderperiode endet am 30.06.2015.

Für die ab 01.07.2015 beginnende neue Förderperiode plant das Land die Gewährung der Förderung unter der Voraussetzung, dass mindestens drei Landkreise gemeinsam den Technologietransfer praktizieren. Die Förderanträge sollen über einen Zeitraum von vier Jahren mit Option auf Verlängerung bis zum Ende der aktuellen Förderperiode 2020 laufen. Der Fördersatz beträgt wie bisher 50 %. Innerhalb von Weser-Ems kommt für den Landkreis Vechta nur ein Bündnis mit den Landkreisen Cloppenburg und Grafschaft Bentheim in Betracht, weil diese ebenfalls seit Jahren mit Steinbeis zusammenarbeiten und gleiche Technologietransferinhalte und -aufwendungen haben (jeweils rd. 110.000 € jährlich). Da nur ein Antragsteller für den Gemeinschaftsantrag der drei Landkreise vorgesehen ist, haben die Landkreise Vechta und Grafschaft Bentheim den Landkreis Cloppenburg gebeten, als Antragsteller aufzutreten. Hierüber ist eine Zweckvereinbarung abzuschließen. Es ist geplant, pro Landkreis und Jahr wie bisher rd. 110.000 € aufzuwenden. In der ersten Antragsrunde (für vier Jahre) entstehen demzufolge Ausgaben in Höhe von rd. 1,320 Mio €; es soll ein Förderantrag über rd. 660.000 € gestellt werden.

Haushaltstechnisch würden beim Landkreis Cloppenburg jährliche Aufwendungen in Höhe von 330.000 € ausgewiesen; im Gegenzug würden Erstattungen der beiden Landkreise Vechta und Grafschaft Bentheim in Höhe von insgesamt 110.000 €  ( je 55.000 €) und Fördermittel in Höhe von 50, also 165.000 € vereinnahmt. Damit verbleibt es im Ergebnis bei dem seit Jahren feststehenden kreiseigenen Anteil beim Landkreis Cloppenburg von 55.000 € als Nettoaufwand.

Die Auftragsvergabe des Technologietransfers muss aufgrund der hohen Auftragssumme europaweit ausgeschrieben werden; ebenso müssten der gesamte Mittelabruf und der Verwendungsnachweis über den Landkreis Cloppenburg organisiert werden. Die beiden Landkreise Vechta und Grafschaft Bentheim haben größtmögliche Unterstützung zugesagt.


Dem Kreistag wird vorgeschlagen zu beschließen, den Technologietransfer mit den Landkreisen Cloppenburg und Grafschaft Bentheim gemeinsam zu praktizieren und die Koordination sowie Fördermittelantragstellung und -abwicklung  zunächst für vier Jahre dem Landkreis Cloppenburg zu übertragen. Kreiseigene Mittel werden weiterhin in Höhe von 55.000 € jährlich für die Förderperiode bis 2020 im Haushalt bereitgestellt, sofern der Antrag auf 50%ige Förderung bewilligt ist.


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              80

Produkt (PSP/KST): P1.80.00.571001.001

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

220.000,00  für 4 Jahre

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

55.000,00 Zuschussbedarf

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit  110.000,00     

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: