Betreff
Konsolidierter Gesamtabschluss 2013 (000/2015)
Vorlage
000/2015
Aktenzeichen
202213
Art
Beschlussvorlage

Neben dem kommunalen Einzelabschluss haben die Kommunen gem. Art. 6 Abs. 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 15.11.2005 einen konsolidierten Gesamtabschluss aufzustellen.

 

Konsolidiert werden 2013:

-       Kernverwaltung Landkreis Vechta (Mutterkonzern)

-       „Optimierter Regiebetrieb“ Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer (JFZ)

-       Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH (AWV)

 

Die konsolidierte Ergebnisrechnung weist einen Gesamtüberschuss i. H. v. 6.248.879,97 € aus.

 

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Kreistag den konsolidierten Gesamtabschluss und die Entlastung des Landrats.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Vechta hat den konsolidierten Gesamtabschluss 2013 geprüft und im Prüfbericht vom 03.06.2015 nachfolgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Nach § 128 Abs.6 und Abs.1 NKomVG hat die Kommune für jedes Haushaltsjahr einen konsolidierten Gesamtabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Konsolidierung klar und übersichtlich aufzustellen und dabei sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darzustellen.

Auf Grund der durch die Prüfung nach § 156 Abs.2 NKomVG gewonnenen Erkenntnisse kann bestätigt werden, dass der Gesamtabschluss des Landkreises Vechta zum 31.12.2013 den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der Gesamtabschluss mit Konsolidierungsbericht vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Landkreis Vechta.

Das RPA hat keine Bedenken, dass der Kreistag des Landkreises Vechta über den Gesamtabschluss 2013 beschließt sowie dem Landrat für das Haushaltsjahr 2013 die Entlastung erteilt.“

 

Der vollständige Prüfbericht kann nach vorheriger telefonischer Absprache (Telefon 04441/8981410) eingesehen werden bzw. ist der Vorlage beigefügt (nur in elektronischer Form).



 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):      

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit       

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: