Betreff
Vereinbarung zur Übernahme der Drogen- und Suchtberatung im Landkreis Vechta (252/2026)
Vorlage
252/2026
Aktenzeichen
53
Art
Beschlussvorlage

Die Wahrnehmung der Aufgaben der Suchtberatung im Landkreis Vechta wird durch eine Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung zwischen dem Träger der Suchtberatung und dem Landkreis Vechta geregelt. Bis Ende 2024 war der Katholische Verein für soziale Dienste Vechta e.V. (SKM) Träger und ab 01.01.2025 ging die Suchtberatung zur Caritas Sozialwerk Vechta GmbH (CSW) über.

Die Vereinbarung wurde 2019 geschlossen und durch Kreistagsbeschluss vom 25.04.2024 rückwirkend zum 01.01.2024 ergänzt. Der Zuschuss des Landkreises setzt sich aus einem Festbetrag für die Sicherstellung der Erreichbarkeit und die Durchführung des Erstkontaktes sowie für die Einführung der Online Beratung und einem Leistungsentgelt je Beratungseinheit zusammen. Der Festbetrag wurde bei Abschluss der Vereinbarung auf 90.000 EUR/Jahr festgesetzt und wurde jährlich zunächst um 3% ab 2024 um 5% angepasst. Zusätzlich erhöht sich der Zuschuss, wenn die Beratungseinheiten steigen. Insgesamt blieben die Beratungseinheiten über die Jahre auf einem ungefähr gleichbleibenden Niveau, ein überproportionaler Anstieg ergab sich jedoch im Bereich der Prävention. Hier haben sich die Beratungseinheiten in den letzten fünf Jahren mehr als verdoppelt.

Der Zuschussbedarf für die Suchtberatung hat sich von 2020 bis 2025 von 306.584.02 EUR auf 362.040,53 EUR erhöht. Bei gleichbleibenden Bedingungen würde sich der Zuschussbedarf bis 2029 auf mindestens 440.034 EUR erhöhen.

Für dieses Jahr (2026) liegt der Festbetrag bei 113.847,13 EUR. Die Fallpauschalte beträgt für Einzel- und Paarberatung 82,96 EUR und für Gruppenberatung 147,49 EUR.

Die Laufzeit der Vereinbarung betrug nach der Anpassung in 2024 drei Jahre, wobei sie sich automatisch verlängert, wenn sie nicht spätestens sechs Monate vorher gekündigt wird. Aufgrund der Sachlage wurde die Vereinbarung durch den Landkreis zunächst formell gekündigt.

Seitens der Verwaltung wurden mit dem CSW Gespräche über eine Weiterführung der Suchtberatung zu geänderten Bedingungen geführt.

Bei Abschluss einer neuen Vereinbarung soll die prozentuale Steigerung des Festbetrages und des Satzes für die Beratungseinheit auf 3% gesenkt werden.

Weiterhin sollen die Beratungseinheiten für die Prävention auf 750 Stunden/Jahr gedeckelt werden.

Durch diese Veränderungen würde sich der Zuschussbedarf für die Wahrnehmung der Suchtberatung auf Grundlage der 2025 abgerechneten Beratungseinheiten wie folgt entwickeln:

2025

2027

2028

2029

Leistungsentgelt

253.614,69

245.146,36

251.679,48

258.416,76

Festbetrag

108.425,84

117.262,54

120.780,42

124.403,83

362.408,90

372.459,90

382.820,59

Ziel ist es durch Steuerung der genehmigten Beratungseinheiten, den Zuschussbedarf für die folgenden drei Jahre nicht über 370.000 EUR/Jahr ansteigen zu lassen.

Die Vereinbarung soll wie bisher zunächst für drei Jahre, mit einer Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr gelten.


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, der Vereinbarung zur Übernahme der Drogen- und Suchtberatung im Landkreis Vechta zuzustimmen.“


Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

Teilhaushalt:                       53

Produkt (PSP/KST):            P1.53.04.412001.002

Investition:                                           ja         nein

Nutzungsdauer:      

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

1.110.000 €

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 ja, mit jeweils 370.000 in den Haushaltsjahren: 2027, 2028, 2029

 nein