Seit 2015 betreiben die Landkreise Cloppenburg, Vechta und Grafschaft Bentheim den Wissens- und Technologietransfer für Unternehmen gemeinsam als Verbundprojekt, nachdem die Landkreise Vechta und Cloppenburg diese Leistungen bereits seit 2001 durch das Transferzentrum Oldenburger Münsterland anboten (bis 2007 ohne Förderung).
Der Wissens- und Technologietransfer ist ein wichtiges Angebot zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und trägt zur Erhöhung der Wertschöpfung und Innovation in den Landkreisen bei. Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht die qualifizierte Beratung von Betrieben in technischen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen sowie die Betreuung bei Entwicklungen neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bis hin zur Antragsbegleitung für Innovationsfördermittel und Zugang zu wissenschaftlichen Einrichtungen und Netzwerken.
Die aktuelle Förderung des Projektes endet am 31.12.2026. Die Verbundpartner beabsichtigen, insbesondere aufgrund der aktuellen Transformationsdynamik der Wirtschaft, auch weiterhin Fördermittel im Rahmen der aktualisierten „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer“ (veröffentlicht am 19.10.2022) bei der NBank zu beantragen. Die zugrundeliegende Dienstleistung wurde europaweit für den Zeitraum 2023 bis 2029 ausgeschrieben. Bereits in der TED-Bekanntmachung wurde bei einer Grundlaufzeit von 48 Monaten ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen, den Vertrag zweimal um jeweils zwölf Monate sowie einmal um bis zu zwölf Monate, längstens bis zum 31.12.2029, zu verlängern. Die Verlängerungsoption ist zudem in den Vertragsunterlagen sowie in den Beschlüssen der beteiligten Landkreise dokumentiert (vgl. hierzu Kreistagsbeschlüsse 445/2022 und 706/2023). Es ist somit nicht erforderlich, die Dienstleistung im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben, da dies 2022/2023 über vier Jahre mit Option zur Verlängerung von drei Jahren erfolgt ist.
Gemäß Kreistagsbeschluss 706/2023 wird die Vergütung des Wissens- und Technologietransfers im Landkreis Vechta angelehnt an die Änderungen des TVöD VKA und die weiteren Ergebnisse der Tarifabschlüsse, für den gesamten Auftragszeitraum angepasst, sofern die Landkreise Cloppenburg und Grafschaft Bentheim gleichlautend beschließen. Die notwendigen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
In Summe entstehen daher für den Wissens- und Technologietransfer im neuen Förderzeitraum für knapp 3 Jahre (33 Monate) Ausgaben in Höhe von rund 1.391.500 €, also rund 154.000 € pro Jahr je Landkreis. Es ist geplant, einen Förderantrag über 237.600 € (für alle drei Landkreise) zu stellen.
Somit beläuft sich der kreiseigene Finanzierungsanteil auf jährlich ca. 125.600 €.
„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, den Technologietransfer in den Landkreisen Vechta, Cloppenburg und Grafschaft Bentheim weiterhin als Verbundprojekt fortzuführen und die Koordination sowie Fördermittelantragstellung und -abwicklung für weitere drei Jahre (= Option auf Verlängerung) dem Landkreis Cloppenburg zu übertragen.
Kreiseigene Mittel werden in Höhe von 154.000 € jährlich 2027 bis 2029 im Haushalt bereitgestellt, wenn die Landkreise Cloppenburg und Grafschaft Bentheim ebenso beschließen und Fördermittel beantragt werden und entsprechend zur Verfügung stehen.“
