Betreff
Entgelte für das Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer (242/2026)
Vorlage
242/2026
Art
Beschlussvorlage

Auf Grund von Tarifsteigerungen und den allgemeinen Preissteigerungen bei den Lebenshaltungskosten werden sich für das Jugend- und Freitzeitzentrum am Dümmer (JFZ) auch für 2027 Mehrkosten ergeben.

Um eine Kostendeckung zu erzielen, ist eine Anpassung der Preise bei den Angeboten mit Verpflegung um 2,00 EUR und bei Angeboten ohne Verpflegung um 1,00 EUR erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das JFZ mit diesen Preisen weiterhin unter dem Preisniveau der mittleren Jugendherbergskategorie bewegt.

Der Entwurf der Preisliste für 2027 ist als Anlage beigefügt.

Sollte die Veränderungsrate zum Vorjahresmonat beim Verbraucherpreisindex um mehr als 3% steigen, soll die Verwaltung ermächtigt werden, die Preise an die Inflation anzupassen.


„Die Erhöhung der Entgelte für die Nutzung der Angebote des Jugend- und Freizeitzentrums am Dümmer ist aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung zur Kostendeckung notwendig. Die Preisliste für 2027 wird in der anliegenden Fassung beschlossen.

Sollte es im Laufe des Jahres 2027 eine allgemeine Preissteigerung von mehr als 3 % geben, so können die Preise prozentual an die Inflation angepasst werden.“


Finanzielle Auswirkungen:                 ja   nein

Teilhaushalt: 51                 51

Produkt (PSP/KST):P2.366002 SK:3421                

Investition:                                           ja        x  nein

Nutzungsdauer:      

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

1.591.865 EUR (2027)

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

0 EUR (Kostendeckung)

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

X  ja, mit  1.591.865 EUR           im Haushaltsjahr: 2027 (geplant)

 nein