Betreff
Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme rechtsanspruchserfüllender Ganztags-Ferienbetreuung von Kindern im Grundschulalter (240/2026)
Vorlage
240/2026
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 30.04.2026 beschlossen, die Wahrnehmung der Aufgaben der ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter in den Schulferien gemäß § 24 Abs.4 SGB VIII in der ab 01.08.2026 geltenden Fassung entsprechend der Ferienordnung des Landes Niedersachsen auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu übertragen. Die Vereinbarung mit den Städten und Gemeinden sieht unter § 2 Abs. 1 d vor, dass für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots Kostenbeiträge nach Maßgabe des § 90 SGB VIII zu erheben sind.

Die Heranziehung zu den Kosten wird in der als Anlage beigefügten Kostenbeitragssatzung geregelt. Die Festsetzung und Erhebung der Kostenbeiträge obliegt dementsprechend den Städten und Gemeinden.

Nach § 90 Abs. 4 SGB VIII kann der Kostenbeitrag den Eltern und den Kindern erlassen werden, wenn die Belastung durch die Kostenbeiträge nicht zuzumuten ist.

Die Satzung tritt mit Beginn der Ganztagsbetreuung in Schulen zum 01.08.2026 in Kraft.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

"Die als Entwurf beigefügte Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme rechtsanspruchserfüllender Ganztags-Ferienbetreuung von Kindern im Grundschulalter nach § 24 Abs. 4 SGB VIII wird beschlossen."


Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

Teilhaushalt:                            

Produkt (PSP/KST):