Die Städte und Gemeinden nehmen im Rahmen der mit dem Landkreis Vechta geschlossenen Vereinbarung die Aufgaben der Jugendhilfe zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) und in Tagespflege wahr. Sie haben damit sicherzustellen, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen zur Verfügung gehalten wird. Diese am 01.01.2026 in Kraft getretene Vereinbarung läuft zum 31.12.2026 aus.
Gegenwärtig beteiligt sich der Landkreis an den anerkannten Investitionskosten zur Schaffung von Krippen- und Großtagespflegeplätzen mit bis zu 4.200 € bis 2023 und 4.500 € bis 2026 je förderwürdigem Platz sowohl für Neu- als auch Umbauten.
Daneben beteiligt sich der Landkreis Vechta an den Betriebskosten der Krippen, Kindergärten und Horte mit
- - 21.000 EUR pro Krippe (Regelgruppe und Hort)
- - 27.000 EUR pro Krippe (Ganztagsgruppe)
- - 33.000 EUR Kindergarten (Regelgruppe)
- - 41.000 EUR Kindergarten (Ganztagsgruppe)
- - Kleingruppe je nach Gruppenart die Hälfte.
Die Städte und Gemeinden erklären sich bereit, weiterhin die Aufgaben der Kindertagesbetreuung für den Landkreis Vechta wahrzunehmen.
Die Kostenbeteiligung des Landkreises Vechta sei bei den Betriebskosten entsprechend der Kostenentwicklung anzupassen.
Die Verwaltung hat hierzu eine Vollkostenbetrachtung über 73 Kindertageseinrichtungen durchgeführt.
Eine aus Bürgermeistern und Vertretern des Landkreises gebildete Arbeitsgruppe hat sich eingehend mit der Betreuungssituation im Landkreis Vechta und der Kostenentwicklung auseinandergesetzt. Nach Maßgabe der Kindertagesstättenbedarfsplanung und der demografischen Entwicklung im Landkreis Vechta wird mittelfristig allenfalls noch ein geringer Bedarf an zusätzlichen Krippenplätzen festgestellt. Dies erfordert daher lediglich Ausbaumaßnahmen und investive Maßnahmen im Krippenbereich.
Für die künftige Kostenbeteiligung des Landkreises an den Investitionskosten für den Ausbau von Krippen- und Großtagespflegeplätzen sowie zusätzlich von Kindergartenplätzen hat sich die Arbeitsgruppe darauf verständigt, keine Änderung der bisherigen Kostenbeteiligung von 4.500 € pro Platz vorzunehmen.
Bei den Betriebskosten soll unter Berücksichtigung des errechneten Defizits aus Sicht der Arbeitsgruppe künftig folgende Betriebskostenförderung seitens des Landkreises gewährt werden:
- Krippe (Regelgruppe) und Hort 22.000 EUR
- Krippe (Ganztagsgruppe) 35.000 EUR
- Kindergarten (Regelgruppe) 26.500 EUR
- Kindergarten (Ganztagsgruppe) 43.000 EUR
- Kleingruppe je nach Gruppenart die Hälfte
Bei der Neufestsetzung der Landkreisförderung wurde berücksichtigt, dass der Anteil des Landkreises ein Drittel des Nettodefizits beträgt und der Landkreis entsprechend ein Drittel an der Sonderförderung des Landes partizipiert. Außerdem wurden Tarifsteigerungen und ein Inflationsausgleich von 3% für einen Zeitraum von fünf Jahren abgestimmt, der dann mit 7,5 % Aufschlag auf den ursprünglich errechneten Zuschusswert berücksichtigt wurde. Unter Zugrundelegung der Anzahl der Krippengruppen würde dies zu einem Betrag von ca. 10.500.000 EUR/a führen.
Die Sonderförderung des Landes (rd. 6,15 Mio. EUR in 2026) soll nach einer Erklärung des Landes Niedersachsen ab dem 01.08.2027 verstetigt werden. Inwieweit damit einhergehend auch eine Erhöhung aufgrund von Tarifsteigerungen und Inflation in den Folgejahren verbunden ist, wurde seitens des Landes bisher nicht erklärt. Falls die Fördersumme im Laufe des Vereinbarungszeitraumes entsprechend erhöht wird, wird der Landkreis in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe die Zuschussbeträge des Landkreises entsprechend verringern, um die Drittelverteilung beizubehalten.
Die bestehende Vereinbarung soll entsprechend angepasst und für die Dauer von weiteren fünf Jahren (01.01.2027 bis 31.12.2031) geschlossen werden.
Ein Entwurf der Vereinbarung ist beigefügt.
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:
"Der Landkreis Vechta überträgt die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege entsprechend der als Entwurf beigefügten Vereinbarung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Der Landkreis Vechta beteiligt sich an den Investitionskosten zur Schaffung von Krippen-, Großtagespflege- und Kindergartenplätzen mit bis zu 4.500 € pro Betreuungsplatz.
An den Betriebskosten der von den Städten und Gemeinden organisierten bedarfsgerechten Krippen-, Kindergarten- und Hortbetreuung beteiligt sich der Landkreis je Gruppe wie folgt jährlich:
Krippe (Regelgruppe) und Hort 22.000 EUR
Krippe (Ganztagsgruppe) 35.000 EUR
Kindergarten (Regelgruppe) 26.500 EUR
Kindergarten (Ganztagsgruppe) 43.000 EUR
Kleingruppe je nach Gruppenart die Hälfte
Die Vereinbarung wird für die Dauer von fünf Jahren vom 01.01.2027 bis 31.12.2031.
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 EUR Investitionskostenzuschüssen und 10.500.000 € Betriebskostenzuschüsse werden im Haushalt 2027, die Mittel für die übrige Laufzeit der Vereinbarung (2028 bis 2031) werden in den darauffolgenden Haushaltsjahren bereitgestellt.
