Betreff
Fortführung des Angebots für schulmüde Jugendliche (237/2026)
Vorlage
237/2026
Art
Beschlussvorlage

Seit 2018 wird im Jugendamt in enger Kooperation mit den Schulen bzw. den Sozialarbeiter/innen in schulischer Verantwortung an einem einheitlichen Meldewesen sowie an geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung von Schulabsentismus gearbeitet. In diesem Rahmen konnte recht schnell der Bedarf an einem Angebot für schulmüde Jugendliche ausgemacht werden.

An den Standorten der drei Jugendwerkstätten (Vechta, Lohne und Damme) konnte im März 2020 je ein Teilnehmer/innenplatz geschaffen werden. Diese wurden mit Kreistagsbeschluss vom 14.10.2021 in den Folgejahren sukzessive aufgestockt, so dass seit 2023 in allen drei Jugendwerkstätten je vier Plätze zur Verfügung stehen.

Die Kosten für einen Teilnehmer/innenplatz belaufen sich auf 1.000 Euro pro belegtem Platz pro Monat. Die Auszahlung erfolgt alle zwei Monate gegen Vorlage der Teilnehmendenliste. Die Maßnahme mit 12 Plätzen läuft bis Ende 2026.

Für die Jugendwerkstatt in Damme haben nunmehr das Diakonische Werk der Ev. Luth. Kirche Oldenburg, für die Jugendwerkstatt in Lohne das Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth und für die Jugendwerkstatt in Vechta das Berufsförderwerk Vechta (Jfw) eine Fortführung des Angebots für schulmüde Jugendliche und eine Ausweitung der Plätze von vier auf fünf Plätze beantragt.

Da die vier Plätze in den letzten Jahren weitestgehend ausgebucht waren und sich auch aktuell ein großer Bedarf darstellt, wird eine Fortführung der Maßnahme für vier weitere Jahre seitens der Fachkräfte und der Verwaltung befürwortet.

Der Bedarf für die beantragte Ausweitung der Plätze von vier auf fünf ist nicht nachgewiesen und wird auch mit Verweis auf den Grundsatzbeschluss des Kreistags vom 26.06.2025 abgelehnt. Danach soll nach Maßgabe des Punktes 6 des Beschlusses angesichts der defizitären Finanzlage eine Ausweitung von freiwilligen Leistungen nicht erfolgen.

Die zu Beginn der Maßnahme angenommene Beschränkung der Belegung auf elf Monate aufgrund der Sommerferien hat sich in der Praxis nicht bewahrheitet. Es wurde eine ganzjährige Nachfrage festgestellt. Deshalb sind die Kosten für die folgenden Jahre mit zwölf Monaten statt elf zu berechnen.

Deshalb ergeben sich für die Jahre 2027 bis 2030 pro Jahr jeweils folgende Kosten:

4 Plätze x 3 Standorte x 12 Monate = 144.000 Euro

Die Gesamtkosten steigen damit um 12.000 Euro pro Jahr. Die Maßnahme soll vorerst für weitere vier Jahre bis 2030 fortgeführt werden.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Das Angebot für schulmüde Jugendliche soll im bisherigen Umfang fortgeführt werden. Für die Jahre 2027 bis 2030 werden pro Standort je vier Plätze bereitgestellt. Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 144.000 € pro Jahr werden in den Haushalten 2027 -2030 zur Verfügung gestellt.“


Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

Teilhaushalt:                       51

Produkt (PSP/KST):            P1.51.02.363110.001

Investition:                                           ja         nein

Nutzungsdauer:      

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

144.000 EUR je Jahr

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

144.000,- EUR bis 2030

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 ja, mit   132.000 im Haushalt 2026

 nein