Betreff
Fortführung des Familienhebammendienstes des SkF e.V. (236/2026)
Vorlage
236/2026
Art
Beschlussvorlage

Der Sozialdienst kath. Frauen e.V. (SkF) bietet seit Mai 2008 einen Familienhebammendienst an. Das präventive Hilfsangebot umfasst aktuell vier zusätzlich qualifizierte Familienhebammen bzw. Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen mit insgesamt 40 Wochenstunden. Die Koordinierung des Familienhebammendienstes erfolgt durch eine sozialpädagogische Fachkraft mit aktuell 23 Wochenstunden, deren Aufgabe im Wesentlichen in der Netzwerkarbeit, Perspektivberatung, Beratung und Begleitung der Familienhebammen, Organisation und Koordination des Familienhebammendienstes besteht. Weiterhin ist eine Verwaltungskraft mit 5 Wochenstunden tätig.

Der Familienhebammendienst ist fester Bestandteil der Präventionsarbeit des Landkreises und eine freiwillige Leistung im Rahmen der Frühen Hilfen. Die Verankerung des Familien-hebammendienstes im Gesetz zur Kooperation im Kinderschutz (§ 3 Abs. 4 BKiSchG) belegt die Bedeutung der Arbeit der Familienhebammen, deren Schwerpunkt die medizinische und psychosoziale Beratung von Schwangeren und jungen Müttern mit ihren Säuglingen ist, bei denen die Gefahr einer Kindeswohlgefährdung möglich ist.

Mit Beschluss des Kreistags vom 14.12.2023 beteiligt sich der Landkreis seit 01.01.2024 für die Dauer von drei Jahren mit einem Zuschuss von jährlich 185.000 € an dem Familien-hebammendienst. Der SkF hat nunmehr mit Schreiben vom 18.05.2026 in Verbindung mit Schreiben vom 21.07.2026 die Fortsetzung des Familienhebammendienstes, die Erhöhung der Wochenstunden der Koordinierungskraft von 23 auf 25 Stunden, sowie die Erhöhung des Zuschusses des Landkreises auf rd. 200.000 € beantragt.

Der SkF begründet seinen Antrag mit der ungebrochenen Nachfrage nach früher aufsuchender Unterstützung. Gleichzeitig seien die Fälle durch psychosoziale Mehrfachbelastung der Familien komplexer geworden. Seit dem 01.10.2025 stehe dem Familienhebammendienst zudem eine Familienhebamme weniger zur Verfügung. Es sei vorgesehen, den dadurch entstandenen Kapazitätsverlust durch die Wiederbesetzung der freien Honorarstelle auszugleichen.

Die erhöhte Kostenbeteiligung des Landkreises begründet der SkF mit tariflichen Erhöhungen gemäß AVR sowie gestiegenen Sachkosten.

Dem SkF soll weiterhin ein Budget zur Verfügung gestellt werden, das sich aus einem Teilbudget für die Personalkosten der Honorarkräfte und einem Teilbudget für die Personalkosten des fest angestellten Personals und der Sachkosten zusammensetzt.

Das Teilbudget für die Personalkosten der Honorarkräfte soll von bisher rund 54.000 € auf 58.240 € pro Jahr angehoben werden. Daraus ergibt sich rechnerisch ein Hebammenhonorar von rund 56 €/h (bisher 52 €/h) bei 1.040 Stunden pro Jahr, die durch die Honorarkräfte geleistet werden sollen.

Die aufgrund der Nds. Richtlinie Frühe Hilfen förderfähigen Personalkosten der Koordinierungskraft sowie der fest angestellten Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für 1.040 Stunden pro Jahr zuzüglich der Sach- und Verwaltungskosten belaufen sich auf 128.700 € und sollen aufgrund zu erwartender Tarif- und Sachkostensteigerungen der kommenden drei Jahre um 6% erhöht werden. Dabei ist berücksichtigt, dass die Tarif- wie auch die Sachkostensteigerungen durch den Zuschuss vorweggenommen werden. Für die Koordinierungskraft werden weiterhin 23 Wochenstunden festgelegt. Daraus ergibt sich ein Teilbudget in Höhe von rund 136.420 €.

Somit ergibt sich aus den künftigen Teilbudgets insgesamt eine Kostenbeteiligung des Landkreises in Höhe von rund 194.660 €. Der Eigenanteil des SkF in Höhe von 10 % der Gesamtkosten wird vorausgesetzt.

Mit dem SkF soll eine Laufzeit der Förderung über drei Jahre, vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 vereinbart werden.

Für die Durchführung des Familienhebammendienstes wird dem Landkreis Vechta vom Land Niedersachsen im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen ein jährlicher Zuschuss gewährt, der sich für 2027 auf rund 67.500 € beläuft. Die Antragstellung erfolgt derzeit.

Die Verwaltung schließt eine Vereinbarung mit dem SkF über die Zusammenarbeit im Rahmen der Durchführung des "Familienhebammendienstes" ab.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

"Der SkF e. V. erhält ab dem 01.01.2027 für die Dauer von drei Jahren für die Fortführung des Familienhebammendienstes einen Zuschuss in Höhe von jährlich bis zu 194.660 €.

Die erforderlichen Mittel werden in den Haushaltsjahren 2027 bis 2029 zur Verfügung gestellt."


Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

Teilhaushalt:                       51

Produkt (PSP/KST):            P1.51.02.363200.002

                                              SK: 431800

Investition:                                           ja         nein

Nutzungsdauer:      

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

583.980 €

(je 194.660 € für die Jahre 2027, 2028 und 2029)

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

194.660 €

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

Landeszuschuss 67.500 € (2026)

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

     

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

     

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

     

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 ja, mit 194.660 € (beantragt) im Haushaltsjahr: 2027 (Entwurf)

 nein