Betreff
Bericht über die Kosten des Rettungsdienstes und zur Entgeltvereinbarung mit den Kostenträgern (204/2026)
Vorlage
204/2026
Aktenzeichen
32- 386132 - VOR
Art
Mitteilungsvorlage

Der Landkreis Vechta als Träger des Rettungsdienstes ermittelt nach § 14 Abs. 1 Nds. Rettungsdienstgesetz (NRettDG) für seinen Rettungsdienstbereich die voraussichtlichen betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten (Plankosten) des Rettungsdienstes und hat gemäß § 15 NRettDG mit den Kostenträgern, d.h. den Krankenkassen, auf der Grundlage der ermittelten Plankosten die notwendigen Gesamtkosten zu vereinbaren.

Grundlage der Plankosten ist der Bedarfsplan des Landkreises Vechta gem. § 4 Abs.6 NRettDG, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt werden soll. Der Bedarfsplan aus 2025 ist weiterhin Grundlage, da sich die Vorhaltung nur unwesentlich verändert hat.

Der Landkreis Vechta hat sich für das Jahr 2025 schon frühzeitig im Februar mit den Kostenträgern auf ein vorläufiges Budget geeinigt. Gegenüber den Kostenträgern ist damit kein Istkosten- Nachweis erforderlich. Die zwischen den Kostenträgern und dem Landkreis Vechta vereinbarten Gesamtkosten für 2025 belaufen sich auf 16.055.889 €. Unterjährig erfolgte eine Einigung über die Kosten zur Einführung des Telenotarztes in Höhe von 119.805 €, so dass sich das Gesamtbudget auf 16.175.694,00 € erhöht hat.

Strittig sind noch die erhöhten Kosten der Einsatzleitstelle in Höhe von insgesamt 710.201 €.

Zu den strittigen Kosten der Einsatzleitstelle hat der Landkreis Vechta im Dezember 2021 einen Antrag auf Durchführung eines Schiedsverfahrens nach § 18 Abs.4 NRettDG gestellt.

Gegen den Schiedsstellenbeschluss SV 01/2022 hat der Landkreis Vechta am 05.12.2022 Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg erhoben.

Die Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst mit den Kostenträgern wurde zum 01.04.2025 abgeschlossen. Grundlage für die Entgeltkalkulation waren die als Budget vereinbarten Gesamtkosten 2025 sowie die kumulierte Überdeckung zum 31.12.2024.

An Entgelten wurden im Jahr 2025 Erlöse von 15.082.637,17 € gebucht. In 2025 ergibt sich somit eine Unterdeckung von 1.093.056,83 €.

Unter Berücksichtigung der kumulierten Unterdeckung zum 31.12.2024 in Höhe von 2.353.242,34 € ergibt sich ein vorzutragendes Betriebsergebnis in Höhe von insgesamt 3.446.299,17 Unterdeckung zum 31.12.2025.

Auch für 2026 wurden die Verhandlungen abgeschlossen, die Entgeltvereinbarung tritt zum 01.05.2026 in Kraft. Das vorläufige Gesamtkostenbudget beläuft sich auf 16.885.387 €. Strittig sind weiter die erhöhten Kosten der Einsatzleitstelle in Höhe von 689.809 €.

Die Schiedsstelle hatte in ihrem Beschluss Kosten in Höhe von 730.303 € als wirtschaftliche Kosten der Einsatzleitstelle anerkannt. Der Landkreis hat für 2026 - insbesondere aufgrund der erhöhten Abschreibungen durch den Neubau und die technische Ausstattung der Einsatzleitstelle - Kosten in Höhe von  1.420.112 € beantragt.

Die Entgelte für die Bereiche Notfallrettung, qualifizierter Krankentransport, Notarztdienst und das Projekt Gemeindenotfallsanitäter werden jährlich auf der Grundlage der jeweils anfallenden Kosten, des vortragbaren Ergebnisses und der erwarteten Einsatzleistung neu kalkuliert.

Der Jahresabschluss 2025 und das vorläufige Budget 2026 sowie die Inhalte der Vereinbarung und die Entwicklung der Entgeltsätze werden in der Sitzung vorgestellt.