Im „Betreibermodell“ errichtet der Landkreis Vechta durch den Eigenbetrieb „Breitbandinitiative Landkreis Vechta“ ein landkreisweites, passives Glasfasernetz, das vollständig im Eigentum des Landkreises steht. Unter passivem Netz werden die Leerrohre, Glasfasern und Verteilerstationen verstanden. Dieses passive Netz wird in den Ausbaustufen 1 und 2 durch den Netzpächter und –betreiber Vodafone mit aktiver Technik ausgestattet und ermöglicht damit Bandbreiten zwischen mindestens 100 MBit/s und bis zu 1 GBit/s, bei Bedarf auch höhere (symmetrische) Bandbreiten. Für die 3. Ausbaustufe wird aktuell ein Netzpächter und -betreiber mittels europaweitem Vergabeverfahren gesucht.
Der Ausbau des FTTB-Glasfasernetzes („Glasfaser bis ins Haus“) erfolgt in drei Ausbaustufen, von denen aktuell die Ausbaustufen 1 und 2 im Bau bzw. bereits teilweise abgeschlossen und in Betrieb sind. Die geschätzten Investitionskosten einschl. Planungskosten für den dreistufigen Glasfaserausbau mit ca. 12.550 Adressen liegen insgesamt bei rund 134 Mio. EUR. Hierbei bestehen allerdings noch Unsicherheiten bezüglich der tatsächlichen Kosten des Ausbaugebietes 3, da die Planungen hierfür noch laufen.
Den o. g. Tiefbaukosten stehen Fördermittel des Bundes und des Landes in bewilligter Höhe von derzeit ca. 85 Mio. EUR entgegen.
Pachteinnahmen und Durchleitungsentgelte in Höhe von rund 36 Mio. EUR über die Gesamtlaufzeit der Pachtverträge werden erst ab Fertigstellung und Inbetriebnahme der Hausanschlüsse erzielt. Aus diesem Grund ist es erforderlich, den Eigenanteil an den Investitionskosten durch Investitionskredite vorzufinanzieren. Insgesamt beläuft sich die Kreditaufnahme bisher auf 44 Mio. EUR.
Bei der Berechnung der erzielten Pachteinnahmen - Stand heute sind ca. 5.000 Adressen durch Vodafone freigeschaltet - wurde berücksichtigt, dass die Zweckbindungsfrist nicht der Laufzeit der mit Vodafone abgeschlossenen Pachtverträge entspricht. Die Zweckbindungsfrist beträgt nach aktueller Einschätzung der Förderkulisse sieben Jahre. Dies hat positive Auswirkungen auf die bewilligten Förderanträge. Denn hier werden nur die Pachteinnahmen der ersten sieben Jahre ab Pachtvertragsschluss als Einnahme berücksichtigt, damit erhöhen sich die förderfähigen Kosten.
Weiter ist auf der Einnahmeseite zu beachten, dass ein Pachtvertrag mit einem Netzbetreiber und damit auch die Pachthöhe für Adressen des Ausbaus 3 noch nicht vorliegt.
Die Auszahlungen der Fördermittel können bei den Fördermittelgebern erst beantragt werden, wenn die entsprechenden (Abschlags-)Rechnungen vorliegen und auch bezahlt wurden. Ein Teil der Fördersumme wird von den Fördermittelgebern Bund und Land Niedersachsen zudem erst dann ausgezahlt, wenn der finale Verwendungsnachweis geprüft wurde. Für diese Zwischenfinanzierung und die Finanzierung des Eigenanteils enthält der Wirtschaftsplan 2026 eine planerische Kreditaufnahme.
Auf die der Beschlussvorlage beigefügten Unterlagen (Entwurf Wirtschaftsplan 2026 mit Vorbericht und Stellenplan) wird hingewiesen.
„Dem Kreistag wird empfohlen,
• den vorliegenden Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Breitbandinitiative Landkreis Vechta zu beschließen,
• den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 3.296.049 EUR festzusetzen und
• den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2026 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, auf 25 Mio. EUR festzusetzen.“
