Betreff
Förderung des Betreuungsvereines SkF e.V. (077/2025)
Vorlage
077/2025
Aktenzeichen
509704-SkF
Art
Beschlussvorlage

Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Vechta (SkF e. V.) beantragt für seinen Betreuungsverein eine Unterstützung zur Existenzsicherung in Höhe von 30.000 EUR und eine Erhöhung der Förderung der Querschnittsarbeit auf eine halbe Vollzeitstelle ab dem 01.06.2026 (s. Anlage: Antrag Existenzsicherung und Förderung Querschnitt 2026 vom 22.05.2025).

Außerdem wird eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 5.000 EUR für das Haushaltsjahr 2025 beantragt (s. Anlage: Antrag zusätzliche Förderung vom 27.03.2025).

Die Gründe für die finanzielle Schieflage des Betreuungsvereins sind dem Antrag zu entnehmen. Eine auskömmliche Vergütung von geführten Betreuungen liegt in der Verantwortung des Bundes und eine auskömmliche Finanzierung wäre durch das Land sicherzustellen. Die Existenz des Betreuungsvereins liegt im besonderen Interesse des Landkreises, da bei einem Wegbrechen dieser Strukturen der Landkreis zusätzliche Personalstellen schaffen müsste (beim Betreuungsverein sind z.Zt. 4,7 Vollzeitkräfte beschäftigt) und als Ausfallbürge fungieren würde.

Darüber hinaus ist die Durchführung der Querschnittsarbeit des Betreuungsvereins besonders wichtig, um z.B. ehrenamtliche Betreuer/innen zu gewinnen und zu begleiten oder um die Einrichtung einer Betreuung durch eine Vorsorgevollmacht zu vermeiden.

Zur Begründung des Antrags zur Existenzsicherung hat der SkF e.V. ausgeführt, dass der Betreuungsverein im Jahr 2024 ein Defizit von ca. 38.000 EUR erwirtschaftet hat und in 2025 mindestens mit einem Defizit in ähnlicher Höhe rechnet.

Unter den derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen ist nicht zu erwarten, dass sich dieser Verlust in den nächsten Jahren gravierend reduzieren wird. Bereits in den Jahren 2023 bis 2025 hat der SkF e. V. eine Förderung zur Existenzsicherung in Höhe von 20.000 EUR erhalten sowie für die Durchführung der Querschnittsarbeit die Förderung einer 1/3 Vollzeitstelle sowie eine Pauschale für Sachkosten in Höhe von 3.579,05 EUR.

Hinzu kommt, dass aufgrund der schlechten Refinanzierung der Betreuungsarbeit durch den Bund und das Land Niedersachen von drei Betreuungsvereinen im Jahr 2023 jetzt nur noch der SkF e. V. weiterhin einen Betreuungsverein betreibt. Bis zum 31.12.2024 gab es neben dem Betreuungsverein des SkF e.V. den Betreuungsverein SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste Vechta e.V. (SKM). Dieser hat für die Durchführung der Querschnittsarbeit bis zu seiner Auflösung eine Förderung von 5.000 EUR erhalten. Der SkF e.V. hat im Jahr 2025 die Ehrenamtlichen des SKM in die Betreuung übernommen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem SkF e. V. zur Existenzsicherung für das Haushaltsjahr 2026 - unter Berücksichtigung der zusätzlich für 2025 beantragten Förderung in Höhe von 5.000 EUR - einmalig eine Förderung in Höhe von 35.000 EUR zu gewähren.

Für die Haushaltsjahre 2027 bis 2028 sollte zur Existenzsicherung antragsgemäß die Förderung in Höhe von 30.000 EUR jährlich gewährt werden.

Die Förderung der Existenzsicherung erfolgt nur, wenn der SkF e. V. ein entsprechendes Defizit für das Vorjahr nachgewiesen hat.

Außerdem wird empfohlen, dass die Verwaltung mit dem SkF e.V. eine Anschlussvereinbarung zur bestehenden Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen des Betreuungswesens zu schließen hat und in dieser Art und Umfang der Querschnittsarbeit sowie die Parameter für die Betreuungsarbeit festzulegen sind.

Hierbei ist die ab dem 01.06.2026 beantragte Aufstockung der Kostenübernahme von bislang einer 1/3 auf eine halbe Vollzeitstelle zu vereinbaren und festzuhalten, dass die Kostenübernahme bis zur Höhe der Personalkosten der Entgeltgruppe S 12 Stufe 6 erfolgt und eine Sachkostenpauschale in Höhe von 3.600 EUR gewährt wird.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Dem Betreuungsverein Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Vechta (SkF e. V.) ist zur Existenzsicherung - unter Berücksichtigung der für 2025 zusätzlich beantragten Förderung in Höhe von 5.000 EUR - für das Haushaltsjahr 2026 einmalig eine Förderung in Höhe von 35.000 EUR zu gewähren.

Für die Haushaltsjahre 2027 bis 2028 ist zur Existenzsicherung eine Förderung in Höhe von 30.000 EUR jährlich zu gewähren.

Die Förderung der Existenzsicherung erfolgt nur, wenn der SkF e. V. ein entsprechendes Defizit für das Vorjahr nachgewiesen hat.

Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, mit dem SkF e.V. eine Anpassung der bestehenden Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen des Betreuungswesens vorzunehmen und in dieser Art und Umfang der Querschnittsarbeit sowie die Parameter für die Betreuungsarbeit festzulegen.

Hierbei ist die ab dem 01.06.2026 beantragte Aufstockung der Kostenübernahme von bislang einer Drittel- auf eine halbe Vollzeitstelle zu vereinbaren und festzuhalten, dass die Kostenübernahme bis zur Höhe der Personalkosten der Entgeltgruppe S 12 Stufe 6 erfolgt und eine Sachkostenpauschale in Höhe von 3.600 EUR gewährt wird.“


Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

Teilhaushalt:                       50

Produkt (PSP/KST):            P1.50.01.343001.002

Investition:                                           ja         nein

Nutzungsdauer:      

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

Ca. 85.000 EUR im HH-Jahr 2026

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

Ca. 83.000 EUR

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

     

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

     

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

     

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

     

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 ja, im Haushaltsjahr: 2025

 nein