Betreff
Weiterführung des Fonds für Familienplanung (063/2025)
Vorlage
063/2025
Aktenzeichen
503175
Art
Beschlussvorlage

Erstmals am 18.10.2012 hatte der Kreistag des Landkreises Vechta beschlossen, einen „Fonds für Hilfen zur Familienplanung“ einzurichten und zunächst probeweise für die Jahre 2013 und 2014 jährlich 10.000 € bereitgestellt. Eine Weiterführung des Fonds erfolgte seit dem Jahr 2015 mit jährlich 12.000 €.

Verwendet werden die Mittel des Fonds zur Finanzierung der Kosten ärztlich verordneter Empfängnisverhütungsmittel für Menschen, die mindestens 22 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz (seit mindestens 3 Monaten) im Landkreis Vechta haben und die zur Sicherung ihres Lebensunterhalts staatliche Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Sozialhilfe) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten oder sich in einer besonderen Notlage befinden und die Kosten nicht von der Krankenkasse erstattet bekommen.

Hintergrund ist, dass die Krankenkassen die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bei Frauen grds. nur bis zum 22. Lebensjahr übernehmen. Darüber hinaus müssen die Kosten selbst getragen werden.

Laut aktuellem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode soll geprüft werden, ob die Krankenkassen die Kosten für ärztlich verordneten Verhütungsmitteln zukünftig bis zum 24. Lebensjahr tragen, weil der Zugang zu Verhütungsmitteln zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung gehört.

Sollten zukünftig bundeseinheitliche Regelungen vorrangige kostenlose Kostenübernahmen im Rahmen der Gesundheitsversorgung ermöglichen, werden die Voraussetzungen für den Zugang zu Leistungen aus dem „Fonds für Hilfen zur Familienplanung“ dementsprechend angepasst.

Im Landkreis Vechta stößt der „Fonds für Hilfen zur Familienplanung“ bei den betroffenen Menschen, Frauenärztinnen und –ärzten, Hebammen und anderen seit Jahren auf positive Resonanz und ermöglicht besonders Menschen in Notsituationen die Finanzierung der Empfängnisverhütung.

Die Durchführung der Hilfegewährung erfolgt seit 2013 durch die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen von donum vitae Vechta e.V., Heinrich-Lübke-Str. 5, 49377 Vechta, sowie der Diakonie im Oldenburger Münsterland (OM), Marienstr. 14, 49377 Vechta.

Die beiden Stellen weisen die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nach. Ggfs. entstehende Reste aus Vorjahren werden übertragen.  In den vergangenen 3 Jahren wurden die Mittel wie folgt in Anspruch genommen:

Jahr

Leistungsfälle

Auszahlung über donum vitae e.V.

Auszahlung über Diakonie OM

Gesamtbetrag

2022

42

5.533,41 €

1.564,22 €

7.097,63 €

2023

54

8.362,94 €

3.713,09 €

12.076,03 €

2024

68

10.386,57 €

4.479,33 €

14.865,90 €

Mit Schreiben vom 03.07.2025 haben donum vitae Vechta e.V. und die Diakonie im OM die Weiterführung der Kostenübernahme für empfängnisverhütende Mittel für Leistungsempfängerinnen gemäß SGB II, XII, AsylbLG und Menschen in besonderen Notlagen ab 2026 in Höhe von jährlich 12.000 € beantragt.

Darüber hinaus hat der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Vechta (SkF) mit Schreiben vom 27.05.2025 die Fortführung des Fonds und eine Aufnahme als Kooperationspartner in die Vergabe der finanziellen Mittel beantragt.

Bei Aufnahme eines weiteren Kooperationspartners wird ein neues Konzept erforderlich und es ist ein höherer Abstimmungs- und Verwaltungsaufwand zu erwarten. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen erscheint eine Erweiterung der Strukturen nicht geboten.

Die Stellen donum vitae Vechta e.V. und Diakonie im OM sind – wie bereits ausgeführt - bei Frauenärztinnen und -ärzten, Hebammen und anderen Stellen bekannt und den betroffenen Menschen im Landkreis Vechta wird ein niedrigschwelliger Zugang zu den Hilfe geboten.

Der Kreiszuschuss ist notwendig, damit der bewährte Fonds für „Hilfen zur Familienplanung“ weiterhin bestehen bleibt.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Der Fonds für Hilfen zur Familienplanung wird in den Jahren 2026 bis 2029 weiterhin mit 12.000 € jährlich bezuschusst.

Die Durchführung der Hilfegewährung erfolgt weiterhin durch die Schwangerschaftskonflikt-beratungsstellen von donum vitae Vechta e.V., Heinrich-Lübke-Str. 5, 49377 Vechta sowie der Diakonie im Oldenburger Münsterland, Marienstr. 14, 49377 Vechta.


Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

Teilhaushalt:                       50

Produkt (PSP/KST):            P1.50.01.311430.001

Investition:                                           ja         nein

Nutzungsdauer:      

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

12.000 €

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

12.000 €

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

     

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

     

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

     

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

     

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 ja, mit  12.000 €                                   im Haushaltsjahr: 2025

 nein