Die hausärztliche Versorgung im Landkreis steht zunehmend vor großen
Herausforderungen. Der demografische Wandel, die steigende Zahl an
altersbedingt ausscheidenden Hausärztinnen und Hausärzten sowie ein insgesamt
rückläufiges Interesse junger Medizinerinnen und Mediziner an einer
Niederlassung im ländlichen Raum führen zu einem sich verschärfenden
Versorgungsengpass. Um diesen Entwicklungen frühzeitig entgegenzuwirken, wurde
dem Konzept zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung im Landkreis
Vechta (Niederlassungskonzept „Haus- und Fachärzte“) in der Kreistagssitzung am
20.06.2024 zugestimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung der darin
aufgeführten Ziele und Maßnahmen beauftragt.
Ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung
ist die frühzeitige Gewinnung von Medizinstudierenden und angehenden
Fachärztinnen und Fachärzten für die ambulante Tätigkeit im Landkreis. Die
Möglichkeit, das Praktische Jahr (PJ) oder die fachärztliche Weiterbildung im
ambulanten Bereich zu absolvieren, bietet hierfür ein großes Potenzial.
Daher soll ein kommunales Förderprogramm zur finanziellen Unterstützung
bei der Aus- und Weiterbildung im Landkreis bereitgestellt werden. Dieses soll
zwei Zielrichtungen verfolgen:
Zur Förderung des ärztlichen Nachwuchses soll der Landkreis Vechta
Medizinstudierende, die ein Tertial des Praktischen Jahres (PJ) in einer
hausärztlichen Praxis im Kreisgebiet absolvieren, mit 400 Euro monatlich für maximal vier Monate,
unterstützen. Die
Förderung dient als Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten und soll junge
Medizinerinnen und Mediziner für eine Tätigkeit im Landkreis gewinnen.
Voraussetzungen sind u. a. ein fristgerechter Antrag vor Beginn des PJ
und der Nachweis über die Durchführung in einer hausärztlichen Praxis im
Landkreis.
Zur weiteren Stärkung der Versorgung soll der Landkreis Vechta die
ambulante Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Allgemeinmedizin, Kinder- und
Jugendmedizin (Pädiatrie), Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie,
Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, in Facharztpraxen im
Kreisgebiet mit 600 Euro monatlich bei
Vollzeit, für
maximal 24 Monate, unterstützen.
Die Förderung richtet sich an Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten und
dient als Zuschuss zu Lebenshaltungs- und Unterbringungskosten. Voraussetzung
ist, dass die Weiterbildung vor Antragsstellung noch nicht begonnen wurde und
im Anschluss eine mindestens 12-monatige ärztliche
Tätigkeit im Landkreis Vechta erfolgt.
Die Richtlinien sind in der Anlage beigefügt.
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:
„Die Richtlinien zur Förderung des Praktischen Jahres für Medizinstudierende und der ambulanten Weiterbildung in Facharztgebieten im Landkreis Vechta werden beschlossen und die Verwaltung wird mit der Umsetzung der darin aufgeführten Maßnahmen beauftragt. Die erforderlichen Mittel werden in den kommenden Haushaltsjahren 2026 und 2027 bereitgestellt.“
