Betreff
Förderung des Praktischen Jahres (PJ) für Medizinstudierende und der ambulanten Weiterbildung in Facharztgebieten im Landkreis Vechta (059/2025)
Vorlage
059/2025
Art
Beschlussvorlage

Die hausärztliche Versorgung im Landkreis steht zunehmend vor großen Herausforderungen. Der demografische Wandel, die steigende Zahl an altersbedingt ausscheidenden Hausärztinnen und Hausärzten sowie ein insgesamt rückläufiges Interesse junger Medizinerinnen und Mediziner an einer Niederlassung im ländlichen Raum führen zu einem sich verschärfenden Versorgungsengpass. Um diesen Entwicklungen frühzeitig entgegenzuwirken, wurde dem Konzept zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung im Landkreis Vechta (Niederlassungskonzept „Haus- und Fachärzte“) in der Kreistagssitzung am 20.06.2024 zugestimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung der darin aufgeführten Ziele und Maßnahmen beauftragt.

Ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung ist die frühzeitige Gewinnung von Medizinstudierenden und angehenden Fachärztinnen und Fachärzten für die ambulante Tätigkeit im Landkreis. Die Möglichkeit, das Praktische Jahr (PJ) oder die fachärztliche Weiterbildung im ambulanten Bereich zu absolvieren, bietet hierfür ein großes Potenzial.

Daher soll ein kommunales Förderprogramm zur finanziellen Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung im Landkreis bereitgestellt werden. Dieses soll zwei Zielrichtungen verfolgen:

Zur Förderung des ärztlichen Nachwuchses soll der Landkreis Vechta Medizinstudierende, die ein Tertial des Praktischen Jahres (PJ) in einer hausärztlichen Praxis im Kreisgebiet absolvieren, mit 400 Euro monatlich für maximal vier Monate, unterstützen. Die Förderung dient als Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten und soll junge Medizinerinnen und Mediziner für eine Tätigkeit im Landkreis gewinnen. Voraussetzungen sind u. a. ein fristgerechter Antrag vor Beginn des PJ und der Nachweis über die Durchführung in einer hausärztlichen Praxis im Landkreis.

Zur weiteren Stärkung der Versorgung soll der Landkreis Vechta die ambulante Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin (Pädiatrie), Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, in Facharztpraxen im Kreisgebiet mit 600 Euro monatlich bei Vollzeit, für maximal 24 Monate, unterstützen. Die Förderung richtet sich an Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten und dient als Zuschuss zu Lebenshaltungs- und Unterbringungskosten. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung vor Antragsstellung noch nicht begonnen wurde und im Anschluss eine mindestens 12-monatige ärztliche Tätigkeit im Landkreis Vechta erfolgt.

Die Richtlinien sind in der Anlage beigefügt.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Die Richtlinien zur Förderung des Praktischen Jahres für Medizinstudierende und der ambulanten Weiterbildung in Facharztgebieten im Landkreis Vechta werden beschlossen und die Verwaltung wird mit der Umsetzung der darin aufgeführten Maßnahmen beauftragt. Die erforderlichen Mittel werden in den kommenden Haushaltsjahren 2026 und 2027 bereitgestellt.“


Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

Teilhaushalt:                       53     

Produkt (PSP/KST):            4140050000     

Investition:                                           ja         nein

Nutzungsdauer:      

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

78.400 €

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

2026: 39.200 €

2027: 39.200 €     

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

78.400 €

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

39.200 €

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr:      

 nein