Betreff
Sanierung der Ludgerus-Schule Vechta
Vorlage
366/2009
Aktenzeichen
651241-Ja
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Vechta hat die Ludgerus-Schule 1975 errichtet und stellt das Schulgebäude laut Vertrag ab diesem Zeitpunkt dem Bischöflich Münsterschen Offizialat (BMO) als Schulträger für den Schulbetrieb unentgeltlich zur Verfügung.

 

Die Aufwendungen für Maßnahmen der Gebäudeerhaltung, die über die laufende Unterhaltung des Gebäudes hinausgehen, hat danach der Landkreis zu tragen.

Investiert wurden seitens des Landkreises seit 1996 in den Umbau des Naturwissenschaftlichen Traktes, in die Errichtung der geneigten Dächer, die Sanierung der Schulsportanlage sowie in umfangreiche Brandschutzmaßnahmen und die Erweiterung der Schule um 4 Klassenräume insgesamt ca. 1,8 Mio. €. An diesen Baumaßnahmen hat sich das BMO mit rund 170.000 € beteiligt.

 

Nach einer Kostenschätzung des Offizialates sind für eine umfassende Sanierung der Ludgerus-Schule ca. 2,9 Mio. € erforderlich.

Das Offizialat beabsichtigt, die Ludgerus-Schule für die Umsetzung des neuen Schulkonzeptes “Weil du so wertvoll bist...” schnellstmöglich für ca. 300.000 € mit einer Mensa zu erweitern sowie Umbauten für ca. 800.000 € vorzunehmen. Die Schule soll - in Absprache mit den Gemeinden Bakum, Goldenstedt und der Stadt Vechta - als dreizügige Haupt- und Realschule im Ganztagsschulbetrieb umgebaut werden. Das BMO beantragt die Zustimmung des Landkreises Vechta für diese beabsichtigten Baumaßnahmen. Die nachgewiesene Investition des BMO soll dabei über 25 Jahre abgeschrieben werden. Im Falle der Aufhebung der Vereinbarung über die Schulnutzung soll dem BMO der nicht abgeschriebene Teil erstattet werden.

Außerdem beantragt das BMO die Zustimmung zu den Sanierungsaufwendungen in Höhe von 2,9 Mio. € und die Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel durch den Landkreis.

Dabei ist beabsichtigt, die Sanierung, Erweiterung und Umbauten aus einer Hand zeitgleich und einheitlich durch das BMO durchzuführen.

Das BMO hat angeboten, die Mittel zur Finanzierung der Sanierungsaufwendungen für einen 5-Jahres-Zeitraum vorzufinanzieren.

 

Es wird vorgeschlagen, dem BMO für die notwendige Sanierung pauschal in 6-Jahres-Raten die erforderliche Summe zur Verfügung zu stellen. Diese ist aus den noch endgültig festzulegenden notwendigen Sanierungsaufwendungen abzüglich der Erstattung der Feuerversicherung aus dem Brandschaden zu ermitteln.

Die Beträge sollen nur ausgezahlt werden, wenn das BMO jeweils nachgewiesen hat, dass tatsächlich entsprechende Summen für die Sanierung ausgegeben wurden.

Eine Rückerstattung der Investition des BMO für die Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen im Falle der Aufhebung der Vereinbarung ist nicht vorgesehen.

 

 

 


Dem Kreistag wird empfohlen, den beabsichtigten Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen durch das BMO für ca. 1,1 Mio. € zuzustimmen, die Sanierung der Ludgerus-Schule zu beschließen und den erforderlichen Sanierungsbetrag abzüglich der Erstattung aus der Feuerversicherung in 6 Raten beginnend mit dem Haushaltsjahr 2010 dem BMO zur Verfügung zu stellen.


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              36

Produkt (PSP/KST):  I1.362001

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

2.900.000,00 €

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit  500.000 € in 2010

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

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