Betreff
Förderung des Kulturanthropologischen Instituts für das Oldenburger Münsterland (610/2019)
Vorlage
610/2019
Aktenzeichen
401110
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Cloppenburg, die Universität Vechta und die Stiftung Museumsdorf Cloppenburg - Niedersächsisches Freilichtmuseum haben im Oktober 2018 ein An-Institut der Universität Vechta mit Sitz am Museumsdorf in Cloppenburg gegründet. Unter dem Namen Kulturanthropologisches Institut Oldenburger Münsterland werden sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Kultur und Alltag unserer Region in Vergangenheit und Gegenwart forschend befassen.

Die Gründung des An-Institutes bietet die Möglichkeit, auf wissenschaftlicher Basis historische Entwicklungen und soziale Veränderungen im agrarisch geprägten ländlichen Raum zu beforschen, um mit wirklichkeitsgetreuen Dokumentationen Auskünfte zu drängenden Zukunftsfragen nach dem Wohnen, Leben und Arbeiten im Oldenburger Münsterland zu geben.

 

Zugleich wird das Kulturanthropologische Institut auch kulturhistorische Betrachtungen zum Alltag unterer und mittlerer Bevölkerungsschichten der Vergangenheit berücksichtigen. Mit solchen Forschungen wird das Institut einen wertvollen Beitrag zur Identitätsfindung der Menschen im ländlichen Raum leisten. Dafür besteht angesichts der rasanten Globalisierung umso größerer Bedarf, da regionale Kulturen und Identitäten mehr und mehr in den Hintergrund rücken und Gefahr laufen, nicht mehr untersucht werden zu können.

 

Um diese Entwicklung zu unterstützen, hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg beschlossen, das Institut für Kulturanthropologie Oldenburger Münsterland mit zu gründen und zur Finanzierung des An-Instituts finanzielle Mittel von jährlich bis zu 170.000 € zur Verfügung zu stellen.

Der Landrat des Landkreises Cloppenburg bittet darum, der Initiative beizutreten und das neue Institut mit 40.000 € jährlich zu fördern.


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

Dem Kulturanthropologischen Institut für das Oldenburger Münsterland wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 40.000 € gewährt. Die im Haushaltsjahr 2019 erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Im Jahr 2023 soll eine Evaluierung der Arbeit erfolgen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              50     

Produkt (PSP/KST): P1.50.00.281001

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

40.000,00 €

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit       

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: