Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Erster Kreisrat Hartmut Heinen erinnert an den Beschluss aus 2019, in dem bereits die schulische Notwendigkeit von zusätzlichen 7 Klassen an der Elisabethschule Vechta festgestellt worden sei. Diese Klassen seien derzeit in Containern bzw. der Ludgerus-Schule untergebracht.

Inzwischen seien von der Schule neue Prognosen zu Schülerzahlen vorgelegt und ein zusätzlicher Bedarf angemeldet worden.

Es wird angemerkt, dass es eine bundesweit steigende Tendenz von anerkannten Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung (GE) gebe. Auch seien die Schülerzahlen in den Tagesbildungsstätten nicht rückläufig.

Amtsleiterin Angelika Wehebrink stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation (Anlage) die Entwicklung der Schülerzahlen sowie der erforderlichen Klassenräume an beiden Standorten der Elisabethschule Vechta dar.

 

Erster Kreisrat Hartmut Heinen erklärt, dass unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Vorschriften wie bisher gelten, mittelfristig ein Defizit von 10 Klassenräumen bestehe. Er stellt die verschiedenen Aspekte, die bei der Entscheidung für eine Umsetzungsvariante zur Erweiterung der Elisabethschule zu berücksichtigen seien, vor (Anlage).

KTA Matthias Windhaus bestätigt als Lehrer der Elisabethschule die Angaben zum Raumbedarf. Er halte derzeit nur eine mittelfristige Planung für möglich und hält für die Zwischenzeit eine schülergerechte Unterbringung für erforderlich.

Anschließend wird intensiv über die Gründe des Schülerzahlenanstiegs im Bereich GE und verschiedene Lösungsvarianten für den Raumbedarf diskutiert.

KTA Heinrich Luhr plädiert dafür, den inklusiven Gedanken fortzuführen, dennoch die Förderbereiche optimal auszubauen. Lehrervertreterin Ingrid Frenkel warnt davor, Schüler mit Inklusionsbedarf auf zu viele Standorte zu verteilen; man müsse den allgemeinbildenden Schulen mehr Zeit für die Umsetzung der Inklusion einzuräumen.

KTA Matthias Warnking bringt seine Sorge zum Ausdruck, dass mit der Entscheidung Millionen in ein rückwärtsgewandtes Konzept investiert werde. Schüler brauchen individuelle Förderung aber auch den Kontakt mit unterschiedlichen Schülern. Er könne dem Entscheidungsvorschlag daher nicht zustimmen.  

Abschließend erklärt Erster Kreisrat Hartmut Heinen, dass letztendlich der Elternwille entscheidet und die von der Schule prognostizierten Schülerzahlen mit Förderbedarf realistisch eingeschätzt werden. Es gehe darum, der Schule ein Signal zu geben, wie der zusätzliche Raumbedarf zukünftig gedeckt werden solle. Daher habe der Schulträger nach Beleuchtung der Umsetzungsvarianten eine Entscheidung zu treffen.


Sodann beschließt der Ausschuss für Schule, Beruf und Kultur mehrheitlich bei 1 Nein-Stimme:

 


„Die schulische Notwendigkeit des von der Elisabethschule im o.a. Antrag dargestellten mittelfristigen Raumbedarfs wird anerkannt.

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der in der Ausschusssitzung aufgezeigten Kriterien die Vor- und Nachteile der beiden in der Sachdarstellung genannten Varianten aufzuzeigen und die Entscheidung über die Umsetzung beider Varianten vorzubereiten. Bei der Vorbereitung der Auswahlentscheidung ist die Schulleitung zu beteiligen.“