Beschluss: einstimmig beschlossen

Anhand einer PowerPointPräsentation (Anlage 2) stellt Frau Andrea Platen, Fachberaterin für Kindertagespflege beim Bildungswerk Dammer Berge e. V. das „Netzwerk Kindertagespflege im Südkreis Vechta“ vor. Sie beschreibt die Organisation der Kindertagespflege im Landkreis und die Vorteile einer Betreuung bei einer Tagespflegeperson. Die Aufgaben der Fachberatung seien neben der Information und Beratung von Tagespflegepersonen und Eltern, die Qualifizierung, Fortbildung von Tagespflegepersonen, eine passgenauer Vermittlung und die fachliche Beratung von Tagespflegeverhältnissen. Als besondere Herausforderung in der Kindertagespflege sieht Frau Platen die hohe Fluktuation bei den Tagespflegepersonen, bedingt durch einen gestiegenen Personalbedarf in den Schulen und Kindertagesstätten und die gute Arbeitsmarktlage im Landkreis. Die Akquise neuer Tagespflegepersonen gestalte sich zunehmend schwieriger, da der Weg in die Selbständigkeit für viele Interessenten/-innen eine hohe Hürde darstelle und eine hohe zeitliche Flexibilität bezüglich unattraktiver Betreuungszeiten erwartet werde. Um die Kindertagespflege auch künftig attraktiv zu gestalten, sieht Frau Platen eine angemessene leistungsgerechte Bezahlung der Tagespflegeperson und Professionalität durch Weiterqualifizierungsmaßnahmen für unabdingbar. Zudem seien neue Modelle in der Kindertagespflege, z. B. Anstellungsverhältnisse, Vertretungssysteme, zu entwickeln und zu erproben.

 

Anhand einer PowerPointPräsentation (Anlage 3) berichtet sodann Frau Schröder, Fachberaterin Kindertagespflege beim Landkreis,  über die Entwicklung der Kindertagespflege. Sie nimmt Bezug auf den von Herrn Heller von der Firma biregio vorgestellten Kindertagesstättenbedarfsplan, nach dem der Kindertagespflege in den kommenden Jahren zur Erfüllung der Rechtsansprüche für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum Schuleintritt und als flexible Betreuungsform ein hoher Stellenwert zukommen werde.

 

Frau Schröder erklärt, dass am 31.01.2018 insgesamt 263 Tagespflegepersonen 779 Kinder betreut hätten. Von den betreuten Kindern seien 481 Kinder im Alter unter 3 Jahren, 141 Kinder im Alter zwischen 3 – 5 Jahren, 128 Kinder im Alter zwischen 6 -10 Jahren und 29 Kinder über 10 Jahren gewesen.

 

Zur Steigerung der Qualität und Quantität der Kindertagespflege im Landkreis Vechta beabsichtige der Landkreis ab 01.08.2018 nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege“ allen Tagespflegepersonen eine vom Land Niedersachsen ausgearbeitete Aufbauqualifizierung im Umfang von 400 Stunden, zusätzlich zur bereits absolvierten Grundqualifikation von 160 Stunden, anzubieten. Im Vorfeld habe der Landkreis eine Umfrage bei allen aktuellen Tagespflegepersonen durchgeführt. Abgefragt worden seien das grundsätzliche Interesse an einer Weiterqualifizierung, damit verbundene Vorstellungen für eine Entgelterhöhung, die Länge des Ausbildungszeitraumes und des Standortes, an dem die Weiterbildung stattfinden solle. Von 200 angeschriebenen aktiven Tagespflegepersonen, hätten sich 133 Tagespflegepersonen an der Umfrageaktion beteiligt, was einer erfreulichen Rücklaufquote von 66,5 % entspreche.

 

Sodann stellt Frau Schröder die Ergebnisse der Umfrage vor:

 

1.    Interesse an Weiterqualifizierung

 

Von 133 Tagespflegepersonen hätten 75 (ca. 57 %) ein Interesse an den Weiterqualifizierungen bekundet. 58 Tagespflegepersonen hätten erklärt, kein Interesse an einer Qualifizierung zu haben.

 

2.    Entgeltvorstellungen

 

Als Motivation für die Teilnahme an einer Weiterqualifizierung hätten sich 39 von 75 Tagespflegepersonen eine Erhöhung des Tagespflegeentgeltes auf 5,00 € bis 6,00 €, 17 Tagespflegepersonen eine Erhöhung auf 6,00 € bis 8,00 € und 8 Tagespflegepersonen eine Erhöhung von über 8,00 € gewünscht. 17 Tagespflegepersonen hätten keine genauen Entgeltvorstellungen geäußert.

 

3.    Länge des Ausbildungszeitraumes

 

Hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Weiterqualifizierung hätten 21 Tagespflegepersonen  geäußert, die Ausbildung in einem Zeitraum von 12 Monaten absolvieren zu wollen, 28 Tagespflegepersonen in einem Zeitraum zwischen 12 bis 24 Monaten und 10 Tagespflegepersonen in einem Zeitraum von über 24 Monaten, 16 Tagespflegepersonen hätten zu der Frage keine Angaben gemacht.

 

4.    Erwünschte Ausbildungszeiten

 

In der Umfrage seien weiter die Zeiten abgefragt worden, in denen die Tagespflegepersonen die erforderlichen 400 Stunden nebenberuflich absolvieren möchten, wobei Mehrfachnennungen möglich gewesen seien. Von den 75 Tagespflegepersonen hätten sich 69 Tagespflegepersonen  bereit erklärt, die unterschiedlichen Module der Weiterqualifizierung an unterschiedlichen Standorten zu besuchen. Nur 6 Tagespflegepersonen hätten angegeben, nicht flexibel zu sein.

 

 

Frau Schröder fasst zusammen, dass das Ergebnis der Umfrage ein klares Interesse der Tagespflegepersonen an einer Weiterqualifizierung widerspiegele. Da Ziel des Landkreises eine höhere Qualität und Professionalität in der Tagespflege seien, plane der Landkreis, dem Interesse der Tagespflegeperson durch das Angebot von Weiterqualifizierungsmaßnahmen zu entsprechen. Tagespflegepersonen sollten so motiviert werden, sich auch weiterhin für eine Betreuung von Kindern zur Verfügung zu stellen bzw. solle bei Frauen und Männern ein Interesse geweckt werden, als Tagespflegeperson tätig zu sein. Der Landkreis beabsichtige die Teilnahme an einer Weiterqualifizierung mit einem Zuschlag zum regulären Tagespflegeentgelt an die Tagespflegepersonen zu honorieren.

 

Um mit der Weiterqualifizierung zum 01.08.2018 starten zu können, werde der Landkreis kurzfristig die Bildungsträger Kreisvolkshochschule Vechta, Bildungswerk Dammer Berge und das Ludgerus-Werk Lohne mit der Ausarbeitung eines Konzeptes zu den einzelnen Modulen  beauftragen. Bereits von der Tagespflegeperson geleistete Fortbildungsstunden seien auf die Gesamtstundenzahl von 400 Stunden rechnungsfähig werden.

 

Im Hinblick auf die künftigen Bedarfszahlen durch den Kindertagesstättenbedarfsplan  stellt Frau Schröder im Anschluss weitere Planungen des Landkreises zur Steigerung der Attraktivität der Kindertagespflege dar.

 

Geplant sei eine Änderung der Satzung des Landkreises Vechta über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege ab dem 01.08.2018 und die Einführung einer leistungsorientierten Vergütung der Tagespflegepersonen. Danach würden die Entgelte je nach Qualifikation der Tagespflegeperson gestaffelt (z. B. Tagespflegeperson mit Grundqualifizierung 160 Stunden, Tagespflegeperson mit Aufbauqualifizierung von 560 Stunden, Sozialassistenten-/innen, Erzieher-/innen).

 

Diskutiert würden auch neben einer generellen Erhöhung des Tagespflegeentgeltes, eine zusätzliche Vergütung für die Betreuung in Randzeiten, die Betreuung am Wochenende oder an Feiertagen sowie eine mögliche Erhöhung der Urlaubstage der Tagespflegepersonen. Für nachgewiesene Fortbildungs- und Weiterqualifizierungsstunden werde überlegt, einen zeitlichen Ausgleich zu schaffen.

 

Hinsichtlich der von den Eltern für die Förderung in Kindertagespflege zu leistenden Kostenbeiträge strebe der Landkreis im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag des Landes Niedersachsen vorgesehene Beitragsfreiheit für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres in Kindergärten eine Gleichbehandlung mit Kindern in der Kindertagespflege an. Die dadurch für den Landkreis zu leistenden Kostenbeiträge würden mit rund 240.000 € veranschlagt. Da die Eltern künftig für Kinder in diesem Alter und nicht mehr zu Kostenbeiträgen herangezogen würden, bedeute dies eine Verwaltungsvereinfachung und eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands.

 

In der sich anschließenden Diskussion betont Herr KTA Warnking die erforderliche Gleichbehandlung beider Betreuungsformen im Rahmen der Beitragsfreiheit. Es dürften für Eltern, deren Kinder nach Vollendung des 3. Lebensjahres  in der Kindertagespflege betreut würden, keine finanziellen Nachteile im Vergleich zur institutionellen Betreuung entstehen.

 

Sodann beschließt der Jugendhilfeausschuss einstimmig:

 


„Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Er beschließt, dem Kreistag zu empfehlen, seitens des Landkreises Vechta ab dem 01.08.2018 für Kinder in Kindertagespflege ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis Schuleintritt den Kostenbeitrag der Eltern zu übernehmen. Gegenüber dem Land soll deutlich gemacht werden, dass es für notwendig erachtet, dass das Land die Kindertagespflege mit der institutionellen Kindertagesbetreuung gleichstellt und auch bei der Kindertagespflege eine Beitragsfreiheit ab dem 3. Lebensjahr gesetzlich vorsieht.