Beschluss: einstimmig beschlossen

Unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlage berichtet Herr Kucklick, dass das Land Niedersachsen nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung  von Jugendwerkstätten vom 30.10.2015 anteilig mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Arbeit der Jugendwerkstätten fördere. Ziel sei es, individuell beeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen den Zugang zur Beschäftigung zu ermöglichen, um so ihre soziale Integration zu verbessern. Auch junge Menschen mit Zuwanderungshintergrund, insbesondere Flüchtlinge, seien Zielgruppe der Förderung, sofern sie vom vorgenannten Personenkreis umfasst würden. Die Jugendwerkstätten arbeiteten so an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Arbeitsmarktförderung.

 

Im Landkreis Vechta seien 3 Jugendwerkstätten eingerichtet (Jugendwerkstatt der Diakonie in Damme, des Caritas-Sozialwerkes in Lohne  und des BDKJ in Vechta), um eine landkreisweite Erreichbarkeit für alle Jugendlichen herzustellen. Die Förderung umfasse eine Personalkostenförderung zuzüglich einer Restkostenpauschale. Die Zuwendungen aus ESF-Mitteln und Landesmitteln dürften 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen. Unter der Voraussetzung, dass 16 Teilnehmerplätze mit max. 3  Arbeitsbereichen vorgehalten würden, könnten Qualifizierung, Bildung und sozialpädagogische Angebote einer Jugendwerkstatt mit max. 165.000 € jährlich vom Land bezuschusst werden, entsprechend 90 %. Vorausgesetzt werde eine finanzielle kommunale Beteiligung von 10 %, entsprechend 18.334 €.

 

Der Kreistag habe für die erste Förderperiode vom 01.07.2015 – 31.03.2018 (insgesamt 33 Monate) den 3 Jugendwerkstätten insgesamt 151.255,50 €  (jährlich 55.002 €) zur Verfügung gestellt. Die zweite Förderperiode beziehe sich auf den Zeitraum vom 01.04.2018 bis 31.12.2020, insgesamt 33 Monate.

 

Die Kosten für die 10%ige Kofinanzierung durch den Landkreis Vechta errechneten sich wie folgt:

 

01.04.2018 – 31.12.2018       13.750,50 € x 3 JWS                  =      41.251,50 €

01.01.2019 – 31.12.2019       18.334,00 € x 3 JWS                  =      55.002,00 €

01.01.2020 – 31.12.2020       18.334,00 € x 3 JWS                  =      55.002,00 €

                                                                                                         151.255,50 €

 

Durch die Bereitstellung der 10%igen Kofinanzierung durch den Landkreis Vechta werde eine Förderung der Jugendwerkstätten durch ESF-Mittel und Landesmittel in Höhe von 453.750 € pro Jugendwerkstatt (insgesamt 1.361.250 € für alle Jugendwerkstätten) ermöglicht.

 

Sodann beschließt der Jugendhilfeausschuss einstimmig:

 


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

„Der Landkreis Vechta beteiligt sich an der Arbeit der Jugendwerkstätten im Landkreis Vechta entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren vom 30.10.2015 mit 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, max. 18.334 € jährlich pro Jugendwerkstatt. Die Förderung erfolgt für den zweiten Bewilligungszeitraum vom 01.04.2018 – 31.12.2020.“