Nachtrag: 30.01.2018

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Amtsleiter Dirk Gehrmann teilt eine geplante Überarbeitung der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Vechta mit und erläutert die Gründe.

Anschließend stellt er anhand einer PowerPoint-Präsentation (Anlage) die geplanten Änderungen vor. Insbesondere weist er auf verschiedene Möglichkeiten der Veränderungen der Mindestentfernung, ab wann ein Schüler anspruchsberechtigt sein soll und legt die entstehenden zusätzlichen Kosten dar.

Landrat Herbert Winkel erklärt, dass die Winterfahrkarte nicht so effektiv genutzt wurde, wie erwartet und bittet um ein Votum, mit welchem Inhalt die Satzung überarbeitet werden solle, damit entsprechende Gespräche mit den Busunternehmen geführt werden können. 

 

Nach eingehender Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder darauf, dass für Schüler der Klassen 5 und 6 ein Anspruch ab einer Mindestentfernung von 2 Kilometern zwischen Wohnung und Schule und für Schüler der Klassen 7 bis 10 ein Anspruch ab 3 Kilometern bestehen solle.

Die geschätzten Mehrkosten werden sich damit auf ca. 520.000 € pro Schuljahr belaufen.


Sodann beschließt der Ausschuss für Schule, Beruf und Kultur mehrheitlich bei 1 Enthaltung und 1 Nein-Stimme:

 


„Die Verwaltung wird beauftragt, die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Vechta auf Basis der vorgestellten Änderungsvorschläge (bei der Mindestentfernung die Alternative 2) zu überarbeiten.“